Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 20

Der Stadtrat beschließt einstimmig (20 Ja-Stimmen):

 

Die Stadt Fürstenau beantragt beim Landkreis Osnabrück als Straßenaufsichtsbehörde die Widmung des als Straßenfläche qualifizierte Teilstück aus dem Flurstück 136/2, Gemarkung Schwagstorf, Flur 5, zur Größe von ca. 505 qm (nach neuer Feldeinteilung Flst. 247), als sonstige Straße im Außenbereich i. S. des § 47 (3) NStrG sowie die Übertragung der Straßenbaulast nach § 54 NStrG an die Stadt Fürstenau.

 

Die Widmung ist ortsüblich bekannt zu machen.