Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 20

Der Stadtrat beschließt einstimmig (20 Ja-Stimmen):

 

1.   Für die Erneuerung der Teileinrichtung „Straßenbeleuchtung“ sind grundsätzlich im Wege der Kostenspaltung Straßenausbaubeiträge zu erheben, auch wenn ein Gesamtausbau der Öffentlichen Einrichtung nicht geplant ist.

 

2.   Die Straßenbeleuchtung in der Brunnenstraße (fünf Straßenlampen) ist zu erneuern.

 

3.   Für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Brunnenstraße sind Teilbeiträge nach § 132 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 8 Nr. 8 Straßenausbaubeitragssatzung im Wege der Aufwandsspaltung zu erheben.