Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

Der Rat beschließt einstimmig (11 Ja-Stimmen):

 

Den vorliegenden Nutzungsverträgen und Dienstbarkeiten zwischen der Gemeinde Berge und der ETN Funkturm GmbH & Co. KG, Meppen zur Errichtung von Telekommunikationsmasten in der Gemeinde Berge wird zugestimmt.

 

Es wird sich gemeinsam dafür ausgesprochen, dass die Umsetzung weiterhin transparent für die Öffentlichkeit gestaltet und von Seiten der Firma ETN Funkturm GmbH & Co. KG in den Gemeindeteilen Anten und Grafeld jeweils eine Informationsveranstaltung zur Umsetzung bzw. den späteren Vermarktungen und/oder Ergänzungen (Netzausbau Mobilfunk etc.) vorgenommen und die Projektierung vorgestellt wird.


Wie in der Sitzung das Rates vom 06.07.22 durch Herrn Conens und Herrn van Dijk (ETN Holding GmbH, Meppen) mitgeteilt, sind die Entwürfe der Nutzungsverträge als auch die Eintragungen zur beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zur Errichtung von Telekommunikationsmasten in der Gemeinde Berge übermittelt worden.

 

Die Vorentwürfe sind dann zusammen mit Herrn Wagener (Samtgemeinde Fürstenau) besprochen und in einigen Punkten (Kompensation etc.) ergänzt worden, sodass mit Datum vom 23.09.22 die überarbeiteten Vertragsunterlagen bei der Gemeinde Berge eingegangen sind. Beim Richtfunk handelt es sich auch um „Sichtfunk". Dies bedeutet, dass die Telekommunikationsmasten untereinander „sichtbar“ miteinander verbunden sein müssen. In den ersten Beratungen wurden die Standorte im Bereich der Sportanlagen des TUS Berge e.V. sowie des SV Grafeld e.V. anvisiert. Allerdings ist der Standort für Berge nunmehr auf eine gemeindeeigene Freifläche in der Nähe des Heimathauses Anten verlegt worden. Somit kann eine direkte Verbindung zum Masten im Gemeindeteil Grafeld sowie dem noch aufzustellenden Masten in Menslage (Hahnenmoor) sichergestellt werden. Aufgrund der Höhenlagen sowie dem bestehenden Wald zwischen Grafeld und Berge ist der Standort am Sportplatz des TUS Berge e.V. nicht geeignet.

 

Für den Aufbau der Telekommunikationsmasten in Anten und Grafeld wird eine Grundfläche von 10 m x 15 m benötigt, die im Anschluss eingezäunt werden. Durch die Bereitstellung der Flächen könnten ggf. Synergieeffekte erreicht werden, durch beispielweise kostenloses oder freies WLAN im Bereich des Sportplatzes des SV Grafeld e.V. oder Heimathauses Anten.

 

Die Vertreter des SV Grafeld e.V. und des Heimatvereins Anten e.V. sind über die Vorgehensweise informiert worden. Es wurden dahingehend keine negativen Aussagen zur geplanten Realisierung getätigt. Es bestehe jetzt die Möglichkeit die „Außenbereiche“ mit Internet zu versorgen, wo der Glasfaserausbau aufhöre, so Bürgermeister Gappel.

 

Ratsherr Behner erkundigt sich, ob damit auch der komplette Gemeindeteil Grafeld versorgt werden kann. Aufgrund der Anbindung zu den Funktürmen nach Dohren und Menslage (Hahnenmoor) sei dies der Fall, so Bürgermeister Gappel.

 

Zur weiteren Transparenz im Umsetzungsverfahren sollte in den Gemeindeteilen Anten und Grafeld jeweils eine Informationsveranstaltung durch die Firma ETN Funkturm GmbH & Co. KG organisiert werden, so Beigeordneter Groß de Wente.

 

Ratsherr Moormann sieht hier die einzige Möglichkeit, dass nicht nur der „Innenbereich“ (durch den Ausbau von Glasfaserkabeln), sondern nunmehr auch die „Außenbereiche“ abgedeckt werden können. Nach Auskunft der Firma ETN Funkturm GmbH & Co. KG könnte durch die weitere Nutzung der Masten ein Ausbau des Mobilfunknetzes in Aussicht gestellt werden, was für den ländlichen Raum von Bedeutung sei.