Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

Der Rat beschließt einstimmig (11 Ja-Stimmen):

 

Die Spende der Simper-Stiftung an die Gemeinde Berge in Höhe von 4.000 € zur Errichtung eines Buswartehäuschens inkl. Straßenbeleuchtungen an der L 60 „Menslager Straße" in Berge, Gemeindeteil Dalvers wird angenommen, haushaltsrechtlich eingeplant und erfasst.


Frau zur Wähde hat mit Datum vom 22.07.22 einen Antrag zur Errichtung eines Buswartehäuschens inkl. Straßenbeleuchtung an der L 60 „Menslager Straße" in Berge, Gemeindeteil Dalvers gestellt und darum gebeten, dass dies in Fahrtrichtung Berge (am Fahrbandrand) aufgebaut werden soll. Der Standort wird anhand eines Lageplans erläutert.

 

Die Schulkinder stehen in diesem Bereich gerade in den Herbst-/Wintermonaten an einer düsteren Stelle. Durch diese Maßnahme soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. Es ist auf der gegenüberliegenden Straßenseite und in einer Entfernung von ca. 45 m ein veraltetes und in die Jahre gekommenes Wartehäuschen vorhanden.

 

Die Simper-Stiftung Berge ist bereit einen Betrag in Höhe von 4.000,00 € zu spenden, wobei die Mehrkosten (die über dem Spendenbeitrag liegen) von der Gemeinde Berge getragen werden müssen, so Bürgermeister Gappel.

 

Favorisiert wird hier das Buswartehäuschen Modell „Zürich Z 2“ der Firma WSM Walter Solbach Metallbau GmbH. Diese gläsernen Buswartehäuschen sind beispielsweise in der Gemeinde Bippen aufgebaut worden. Ein aktuelles Angebot kann derzeit nicht durch die Firma erstellt werden, da aufgrund der andauernden Preisschwankungen leider nur kurze Bindefristen vorhanden sind. Nach Auskunft der Gemeinde Bippen lagen die damaligen Anschaffungs- und Herstellungskosten bei ca. 4.780,00 €. Für die Errichtung einer Straßenbeleuchtung inkl. Anschlusskosten ist ein Betrag von ca. 1.800,00 € einzuplanen.

 

Herr Bokeloh (Straßenmeisterei Fürstenau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) hat mitgeteilt, dass grundsätzlich die Aufstellung eines Buswartehäuschens möglich ist. Bei einer Verkehrsberuhigung von 70 km/h ist mindestens ein Abstand von 4,50 m vom Fahrbahnrand der L 60 „Menslager Straße“ einzuhalten. Die Sicht der einmündenden Straßen darf nicht eingeschränkt werden. Zum Radwegrand muss mindestens ein Abstand von 0,5 m eingehalten werden. Weil man sich hier außerhalb der Ortsdurchfahrt befindet, muss eine Ausnahme vom Bauverbot von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Osnabrück erteilt werden, was aus Sicht von Herrn Bokeloh aber für das vorgesehene Projekt in Aussicht gestellt werden kann. Dies bedeutet, dass der zunächst direkt am Straßenrand (und zwischen den Bäumen) favorisierte Standort so nicht genutzt werden kann.

 

Seitens der Antragstellerin und der Gemeindeverwaltung wurden daher weitere Gespräche mit den anliegenden Grundstückseigentümern geführt, damit ihm Rahmen eines Nutzungsvertrages die Errichtung eines Buswartehäuschens inkl. Straßenbeleuchtungen weiter forciert werden kann. Die Gespräche sind positiv verlaufen, da die Situation seit Jahren bekannt ist. Über die Bauweise des Buswartehäuschen wird aber noch mit dem Grundstückseigentümer gesprochen, so Bürgermeister Gappel.

 

Nach § 111 Absatz 8 NKomVG dürfen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben beteiligen. Für die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung ist die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte zuständig. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Vertretung (Rat). Die Kommunen erstellen jährlich einen Bericht, in dem die Zuwendungsgeber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersenden ihn der Kommunalaufsichtsbehörde (Landkreis Osnabrück).

 

Da es sich bei der Aufstellung von Buswartehäuschen/Shelter- oder Schutzhütten um eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 1 NKomVG (Planungshoheit/Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft) handelt, ist die Gemeinde Berge auch berechtigt, hierfür Zuwendungen entgegen zu nehmen.

 

Nach den Beratungen sind sich die Mitglieder des Rates einig, dass das Projekt umgesetzt und die Spende angenommen werden sollte.