Der Rat
beschließt einstimmig (11 Ja-Stimmen):
Die Spende der Simper-Stiftung an die Gemeinde Berge in Höhe von 4.000 € zur Errichtung eines Buswartehäuschens inkl. Straßenbeleuchtungen an der L 60 „Menslager Straße" in Berge, Gemeindeteil Dalvers wird angenommen, haushaltsrechtlich eingeplant und erfasst.
Frau zur Wähde hat mit Datum vom 22.07.22
einen Antrag zur Errichtung eines Buswartehäuschens inkl. Straßenbeleuchtung an
der L 60 „Menslager Straße" in Berge, Gemeindeteil Dalvers gestellt und
darum gebeten, dass dies in Fahrtrichtung Berge (am Fahrbandrand) aufgebaut
werden soll. Der Standort wird anhand eines Lageplans erläutert.
Die Schulkinder stehen in diesem Bereich
gerade in den Herbst-/Wintermonaten an einer düsteren Stelle. Durch diese
Maßnahme soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. Es ist auf der
gegenüberliegenden Straßenseite und in einer Entfernung von ca. 45 m ein
veraltetes und in die Jahre gekommenes Wartehäuschen vorhanden.
Die Simper-Stiftung Berge ist bereit einen
Betrag in Höhe von 4.000,00 € zu spenden, wobei die Mehrkosten (die über dem
Spendenbeitrag liegen) von der Gemeinde Berge getragen werden müssen, so
Bürgermeister Gappel.
Favorisiert wird hier das Buswartehäuschen
Modell „Zürich Z 2“ der Firma WSM Walter Solbach Metallbau GmbH. Diese
gläsernen Buswartehäuschen sind beispielsweise in der Gemeinde Bippen aufgebaut
worden. Ein aktuelles Angebot kann derzeit nicht durch die Firma erstellt
werden, da aufgrund der andauernden Preisschwankungen leider nur kurze
Bindefristen vorhanden sind. Nach Auskunft der Gemeinde Bippen lagen die
damaligen Anschaffungs- und Herstellungskosten bei ca. 4.780,00 €. Für die
Errichtung einer Straßenbeleuchtung inkl. Anschlusskosten ist ein Betrag von
ca. 1.800,00 € einzuplanen.
Herr Bokeloh (Straßenmeisterei Fürstenau, Niedersächsische Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr) hat mitgeteilt, dass
grundsätzlich die Aufstellung eines Buswartehäuschens möglich ist. Bei einer
Verkehrsberuhigung von 70 km/h ist mindestens ein Abstand von 4,50 m vom
Fahrbahnrand der L 60 „Menslager Straße“ einzuhalten. Die Sicht der
einmündenden Straßen darf nicht eingeschränkt werden. Zum Radwegrand muss
mindestens ein Abstand von 0,5 m eingehalten werden. Weil man sich hier
außerhalb der Ortsdurchfahrt befindet, muss eine Ausnahme vom Bauverbot von der
Niedersächsischen Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr in Osnabrück erteilt
werden, was aus Sicht von Herrn Bokeloh aber für das vorgesehene Projekt in
Aussicht gestellt werden kann. Dies bedeutet, dass der zunächst direkt am
Straßenrand (und zwischen den Bäumen) favorisierte Standort so nicht genutzt
werden kann.
Seitens der Antragstellerin und
der Gemeindeverwaltung wurden daher weitere Gespräche mit den anliegenden
Grundstückseigentümern geführt, damit ihm Rahmen eines Nutzungsvertrages die
Errichtung eines Buswartehäuschens inkl. Straßenbeleuchtungen weiter forciert
werden kann.
Die Gespräche sind positiv verlaufen, da die Situation seit Jahren bekannt ist.
Über die Bauweise des Buswartehäuschen wird aber noch mit dem
Grundstückseigentümer gesprochen, so Bürgermeister Gappel.
Nach § 111 Absatz 8 NKomVG dürfen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben beteiligen. Für die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung ist die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte zuständig. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Vertretung (Rat). Die Kommunen erstellen jährlich einen Bericht, in dem die Zuwendungsgeber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersenden ihn der Kommunalaufsichtsbehörde (Landkreis Osnabrück).
Da es sich bei der Aufstellung von Buswartehäuschen/Shelter- oder Schutzhütten um eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 1 NKomVG (Planungshoheit/Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft) handelt, ist die Gemeinde Berge auch berechtigt, hierfür Zuwendungen entgegen zu nehmen.
Nach den Beratungen sind sich die Mitglieder
des Rates einig, dass das Projekt umgesetzt und die Spende angenommen werden
sollte.