Der Rat beschließt einstimmig (11 Ja-Stimmen):
Das Darlehen D-01-001 (Vertragsnummer:
5600024815) bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank),
Hannover, mit einer Restschuld i.H.v. 4.626,16 € wird zum 31.12.2022
außerordentlich getilgt.
Der überplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.
Die Gemeinde Berge hat bereits im Jahr 1962 ein Darlehen für
Wohnungsbauzwecke beim Land Niedersachsen aufgenommen. Mit dem Darlehen wurden
die Winterfestmachung und Instandsetzung von Wohnlagern/-baracken als
Kriegsfolgenhilfe gefördert. Das Darlehen wird mit einer jährlichen Leistung in
Höhe von 118,62 € getilgt und hat noch eine Laufzeit bis zum 30.12.2061. Der
Schuldenstand zum 31.12.2022 beträgt 4.626,16 €. Aufgrund des geringen
Schuldenstandes und der unverhältnismäßig langen Laufzeit, hat das Rechnungsprüfungsamt
des Landkreises Osnabrück die Kämmerei aufgefordert, abzuklären, ob eine
kurzfristige außerordentliche Tilgung des Darlehens möglich sei, damit
entsprechender Verwaltungsaufwand vermieden werden könne.
Auf telefonischer Nachfrage wurde seitens der NBank aus Hannover
erklärt, dass eine außerordentliche Tilgung möglich ist. Es falle lediglich
eine Abrechnungsgebühr von 30,00 € an.
Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, das Darlehen zum
31.12.2022 außerordentlich zu tilgen. Da im Haushaltsplan der Gemeinde Berge
keine Mittel für die außerordentliche Tilgung eingeplant sind, muss der Betrag
überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Die Deckung ist durch Mehrerträge
bei den Gewerbesteuern gewährleistet, so Bürgermeister Gappel.