Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

1.    Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

 

2.    Der Bebauungsplan Nr. 77 „Haselünner Straße/Lengericher Weg“, einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.


Herr Wagener stellt kurz die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens vor.

 

Auf Nachfrage des Ratsherrn Frantzen teilt Herr Wagener mit, dass nach hiesigem Kenntnisstand auf dem Grundstück nur das Bauvorhaben Geske realisiert werden soll.


Der Stadtrat beschließt einstimmig (18 Ja-Stimmen):