Beschluss: einstimmig

Die im Plan gekennzeichneten Straßen sollen bei den Splittungen berücksichtigt werden und im nächsten Jahr sollten auch die Banketten gefräst werden.

 

Außerdem sollten die Ausschuss- und Ratsmitglieder dem Vorsitzenden oder der Verwaltung Straßen nachmelden, die mit aufgenommen werden sollten und auch, wo Banketten gefräst werden müssen.

 


Seit einigen Jahren wird eine gemeinsame Ausschreibung der Splittungsmaßnahmen zwischen den Samtgemeinden Fürstenau und Neuenkirchen durchgeführt.

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bippen hat in seiner Sitzung vom 21.07.2021 beschlossen, sich am Ausschreibungsverfahren, was von der Samtgemeinde Fürstenau organisiert und durchgeführt wurde, zu beteiligen. Das Ausschreibungsergebnis sah vor, dass für die Gemeinde Bippen eine Flächenbehandlung von ca. 5780 m² zu einem Betrag von 10.968,79 € vorgenommen werden sollte. Der Gesamtauftrag ist an die Firma WSI GmbH & Co. KG aus Duisburg vergeben worden.

 

In den weiteren Gesprächen zur Terminierung und Umsetzung der Splittungsmaßnahmen wurde seitens der Firma WSI im September 2021 mitgeteilt, dass die Arbeiten in der Samtgemeinde Fürstenau abgebrochen werden mussten. Als Begründung wurde aufgeführt, dass die Firma keinen qualitativen Splitt für die Oberflächenbehandlung nach den Vergaberichtlinien beschaffen könne und auch den Ausführungszeitraum nicht erweitern könne (nur bis Mitte September).

 

Nach mehrmaligen Nachfragen bei der bauausführenden Firma wurde die Umsetzung der Splittungsarbeiten auf den Zeitraum Ende April 2022 gesetzt. Leider hat die Firma WSI am 16.03.2022 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt und eine Weiterführung der Arbeiten aus dem Jahr 2021 unter den neuen Gegebenheiten abgesagt.

 

Es ist bedauerlich, dass die Maßnahmen für das Jahr 2021 nicht ausgeführt werden konnten. 

 

Aufgrund der späten Anmeldung der Insolvenz der Firma WSI konnten die Splittungsmaßnahmen seitens der Samtgemeinde Fürstenau in diesem Jahr leider erst sehr spät ausgeschrieben werden.

 

Nach der geplanten Zeitschiene wäre ein Start der Arbeiten theoretisch erst ab der 34. KW 2022 möglich und dann auch nur bis Ende September 2022 (witterungsbedingt und nach den Richtlinien der Einbau-/Auftragsverfahren).

 

 

 


Der Straßen- und Wegeausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7 Ja-Stimmen):