Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Der Rat beschließt einstimmig (14 Ja-Stimmen):

 

a)  Die I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Berge für das Haushaltsjahr 2022 mit dem ihr zugrunde liegenden I. Nachtragshaushaltsplan, die

 

in § 1

 

1.   im Ergebnishaushalt

     

1.1  die ordentlichen Erträge mit                                                                           3.307.800 €

1.2  die ordentlichen Aufwendungen mit                                                              3.222.300 €

1.3  die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen mit je                                           0 €

1.4  das Jahresergebnis mit                                                                                       85.500 €

nicht ändert,                                                                                                                     

 

2.     im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit                            3.142.000 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit                           3.300.500 €

nicht ändert,                                                                                                                     

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit mit                                                   160.000 €

nicht ändert,                                                                                                                     

2.4 die Auszahlungen für Investitionstätigkeit um                                               1.000.000 €

      von                                                                                                                    626.500 €

      auf                                                                                                                  1.626.500 €

      erhöht,

     

2.5 die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit um                                              485.700 €

      von                                                                                                                    466.500 €

      auf                                                                                                                     952.200 €

      erhöht,

 

2.6 die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit mit                                               71.300 €

      nicht ändert,

 

2.7 den Finanzierungsmittelbestand um                                                               -514.300 €

      von                                                                                                                   -229.800 €

      auf                                                                                                                    -744.100 €

      vermindert,

 

Nachrichtlich:

 

-     den Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts um                      485.700 €

      von                                                                                                                 3.768.500 €

      auf                                                                                                                  4.254.200 €

      erhöht,

-     den Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts um                  1.000.000 €

      von                                                                                                                 3.998.300 €

      auf                                                                                                                  4.998.300 €

      erhöht,

 

in § 2

 

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) um                         485.700 €

von                                                                                                                           466.500 €

auf                                                                                                                            952.200 €

erhöht,

 

in § 3

 

Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,

 

in § 4

 

den bisherigen Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, nicht verändert,

 

in § 5

 

die Steuersätze für die Realsteuern nicht ändert,

 

in § 6

 

die Festsetzung bis zu welcher Höhe über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG als unerheblich gelten nicht ändert,

 

in § 7

 

die Wertgrenzen im Sinne des § 12 KomHKVO nicht ändert,

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

 

b)  Das Investitionsprogramm der Gemeinde Berge für die Haushaltsjahre 2021 – 2025 wird beschlossen.


Zu Beginn der Beratungen zum Tagesordnungspunkt übergibt Bürgermeister Gappel das Wort an Frau Moormann, die die Erläuterung zur I. Nachtragshaushaltssatzung vornehmen wird. Sie teilt mit, dass der letzte Nachtragshaushalt der Gemeinde Berge aus dem Jahre 2013 datiert (Turnhallenneubau).

 

Die Gemeinde Berge beabsichtigt für die weitere gemeindliche Entwicklung zusätzliche Grundstücksflächen anzukaufen. Der im Haushaltsplan 2022 vorgesehene Betrag für den Erwerb von Grundstücken i.H.v. 100.000 € reicht dafür allerdings bei weitem nicht aus. Da diese zusätzlichen Auszahlungen für den Ankauf der Grundstücke im Verhältnis zu den Gesamtauszahlungen einen erheblichen Umfang darstellen, ist es gem. § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG erforderlich, eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen. Demnach haben Kommunen unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen erheblichen Umfang entstehen oder geleistet werden müssen. Eine erhebliche Abweichung liegt in diesem Fall vor, wenn 5 von 100 des Finanzmittelhaushalts überschritten werden. Insgesamt soll hier eine Summe von mehr als 1 Mio. € investiert werden, so das ein Nachtrag notwendig ist. Die Mittel werden nicht nur durch höhere Kreditaufnahmen bereitgestellt, sondern können aus dem derzeitigen Kassenbestand geleistet werden.

 

Es erfolgen weitere Erläuterungen zur I. Nachtragshaushaltssatzung. Nach einer entsprechenden Beschlussfassung durch den Rat der Gemeinde Berge erfolgt direkt eine Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Landkreises Osnabrück. Bereits im Vorfeld ist die Gesamtsituation für die Gemeinde Berge erörtert worden und es konnte eine positive Rückmeldung verzeichnet werden, da die Ausgaben für die gemeindliche Entwicklung getätigt werden und auch zukünftig Einnahmen (durch den Verkauf von Baugrundstücken) zu erwarten sind. Die Entwicklung einer Gemeinde sollte in diesem Fall von allen Seiten unterstützt werden, so Frau Moormann.

 

Nach den Erläuterungen bedankt sich Bürgermeister Gappel für die Ausführungen und teilt mit, dass die 1. Nachtragshaushaltssatzung für die gemeindliche Entwicklung notwendig und richtig ist.

 

Beigeordneter Groß de Wente ergänzt mit, dass er sehr erfreut über die Entwicklung des Ortes Berge und dem Gemeindeteil Grafeld ist und bedankt sich für die gute Zusammenarbeit.