Sitzung: 06.07.2022 Gemeinderat Berge
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: BER/022/2022
Der
Rat beschließt einstimmig (14 Ja-Stimmen):
a) Die I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde
Berge für das Haushaltsjahr 2022 mit dem ihr zugrunde liegenden I.
Nachtragshaushaltsplan, die
in § 1
1. im
Ergebnishaushalt
1.1 die ordentlichen Erträge mit 3.307.800
€
1.2 die ordentlichen Aufwendungen mit 3.222.300
€
1.3 die außerordentlichen Erträge und
Aufwendungen mit je 0
€
1.4 das Jahresergebnis mit 85.500
€
nicht
ändert,
2. im Finanzhaushalt
2.1 die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
mit 3.142.000 €
2.2 die Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit mit 3.300.500
€
nicht
ändert,
2.3 die Einzahlungen für Investitionstätigkeit
mit 160.000
€
nicht
ändert,
2.4 die
Auszahlungen für Investitionstätigkeit um 1.000.000
€
von 626.500
€
auf 1.626.500
€
erhöht,
2.5 die
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit um 485.700
€
von 466.500
€
auf 952.200
€
erhöht,
2.6 die
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit mit 71.300
€
nicht
ändert,
2.7 den
Finanzierungsmittelbestand um -514.300
€
von -229.800
€
auf -744.100
€
vermindert,
Nachrichtlich:
- den
Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts um 485.700 €
von 3.768.500
€
auf 4.254.200
€
erhöht,
- den
Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts um 1.000.000 €
von 3.998.300
€
auf 4.998.300
€
erhöht,
in §
2
den
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen
und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) um 485.700 €
von 466.500
€
auf 952.200
€
erhöht,
in §
3
Verpflichtungsermächtigungen
nicht veranschlagt,
in §
4
den
bisherigen Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden
dürfen, nicht verändert,
in §
5
die
Steuersätze für die Realsteuern nicht ändert,
in §
6
die
Festsetzung bis zu welcher Höhe über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG als unerheblich gelten
nicht ändert,
in §
7
die
Wertgrenzen im Sinne des § 12 KomHKVO nicht ändert,
wird
genehmigt und als Satzung beschlossen.
b) Das Investitionsprogramm der
Gemeinde Berge für die Haushaltsjahre 2021 – 2025 wird beschlossen.
Zu Beginn der Beratungen zum
Tagesordnungspunkt übergibt Bürgermeister Gappel das Wort an Frau Moormann, die
die Erläuterung zur I. Nachtragshaushaltssatzung vornehmen wird. Sie teilt mit,
dass der letzte Nachtragshaushalt der Gemeinde Berge aus dem Jahre 2013 datiert
(Turnhallenneubau).
Die Gemeinde Berge beabsichtigt für die
weitere gemeindliche Entwicklung zusätzliche Grundstücksflächen anzukaufen. Der
im Haushaltsplan 2022 vorgesehene Betrag für den Erwerb von Grundstücken i.H.v.
100.000 € reicht dafür allerdings bei weitem nicht aus. Da diese zusätzlichen
Auszahlungen für den Ankauf der Grundstücke im Verhältnis zu den
Gesamtauszahlungen einen erheblichen Umfang darstellen, ist es gem. § 115 Abs.
2 Nr. 2 NKomVG erforderlich, eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen.
Demnach haben Kommunen unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen,
wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen
bei einzelnen Haushaltspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen
oder Gesamtauszahlungen erheblichen Umfang entstehen oder geleistet werden
müssen. Eine erhebliche Abweichung liegt in diesem Fall vor, wenn 5 von 100 des
Finanzmittelhaushalts überschritten werden. Insgesamt soll hier eine Summe von
mehr als 1 Mio. € investiert werden, so das ein Nachtrag notwendig ist. Die
Mittel werden nicht nur durch höhere Kreditaufnahmen bereitgestellt, sondern
können aus dem derzeitigen Kassenbestand geleistet werden.
Es erfolgen weitere Erläuterungen zur I.
Nachtragshaushaltssatzung. Nach einer entsprechenden Beschlussfassung durch den
Rat der Gemeinde Berge erfolgt direkt eine Rücksprache mit der Kommunalaufsicht
des Landkreises Osnabrück. Bereits im Vorfeld ist die Gesamtsituation für die
Gemeinde Berge erörtert worden und es konnte eine positive Rückmeldung
verzeichnet werden, da die Ausgaben für die gemeindliche Entwicklung getätigt
werden und auch zukünftig Einnahmen (durch den Verkauf von Baugrundstücken) zu
erwarten sind. Die Entwicklung einer Gemeinde sollte in diesem Fall von allen
Seiten unterstützt werden, so Frau Moormann.
Nach den Erläuterungen bedankt sich
Bürgermeister Gappel für die Ausführungen und teilt mit, dass die 1. Nachtragshaushaltssatzung
für die gemeindliche Entwicklung notwendig und richtig ist.
Beigeordneter Groß de Wente ergänzt mit,
dass er sehr erfreut über die Entwicklung des Ortes Berge und dem Gemeindeteil
Grafeld ist und bedankt sich für die gute Zusammenarbeit.