Der Rat beschließt einstimmig (14 Ja-Stimmen):

 

Die Prüfungsmitteilung „Finanzstatusprüfung bei Samtgemeinden und deren Mitgliedsgemeinden“ des Niedersächsischen Landesrechnungshofes wird zur Kenntnis genommen.


Zu Beginn der Beratungen zum Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Gappel Frau Moormann (Samtgemeinde Fürstenau), die die Erläuterung zum Tagesordnungspunkt und zur I. Nachtragshaushaltssatzung vornehmen wird. Frau Moormann bedankt sich für die Teilnahme an der Sitzung und nimmt Bezug auf die vorliegenden Unterlagen.

 

Der Niedersächsische Landesrechnungshof hat von Mai 2021 bis November 2021 eine überörtliche Prüfung „Finanzstatusprüfung bei Samtgemeinden und deren Mitgliedsgemeinden“ durchgeführt. Geprüft wurden die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 sowie das Haushaltsplanjahr 2020. Die Prüfung hat im Wesentlichen den Finanzstatus der Kommunen und die ordnungsgemäße Führung des Haushalts- und Kassenwesens umfasst. Ziel sollte die Aufdeckung möglicher Unrichtigkeiten und das Aufzeigen von Handlungsoptionen sein. Außerdem wurde die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Kommunen anhand einer Kennzahlenanalyse dargestellt, um so über eine vergleichende Betrachtung regionale und strukturelle Problemlagen sichtbar zu machen. Beanstandungen seitens des Landesrechnungshofes hinsichtlich der ordnungsgemäßen Führung des Haushalts- und Kassenwesens gab es nicht. Weitere Informationen konnten aus den übermittelten Prüfungsmitteilungen entnommen werden, so Frau Moormann.

 

Auf Nachfrage von Bürgermeister Gappel wird erklärt, dass keine weiteren Rückfragen bestehen.