Liebe Ratskolleginnen und Ratskollegen, Zuhörerinnen und Zuhörer,

 

anlässlich unserer heutigen Ratssitzung möchte ich über einige Punkte kurz berichten.

 

  1. Der Haushalt der Gemeinde Bippen wurde in der Zwischenzeit von der Kommunalaufsicht genehmigt.

Dies bedeutet, dass mit den geplanten im Haushalt abgebildeten Projekten nunmehr auch begonnen werden kann.

  1. Im Gemeindeteil Klein Bokern ist die Bushaltestelle samt Pflasterung im Rahmen einer Baumaßnahme fertiggestellt und abgenommen worden.
  2. In Eigenleistung wird die Dorfgemeinschaft Klein Bokern nunmehr das erste Teilstück von Osterich bis zur Bushaltestelle beginnen. Die erforderlichen Materialien werden seitens der Gemeinde Bippen gestellt.
  3. Wie bereits der Presse zu entnehmen war, hat der Rat der Gemeinde Bippen nach Befragungen von Bürgerinnen und Bürgern den Besuch von Geburtstagen und Jubiläen grundsätzlich eingestellt, da der weitaus größte Teil der Jubilare im Rahmen der Befragung keinen Besuch mehr gewünscht hat. Selbstverständlich ist es auch für die Gemeinde, sollte seitens der Jubilare der ausdrückliche Wunsch geäußert werden, von Vertretern der Gemeinde besucht werden zu wollen, so wird dies sichergestellt. Ansonsten erhalten alle Jubilare entsprechende Glückwünsche.
  4. Auf der Tagesordnung des heutigen Rates steht die Außenbereichssatzung Vechtel, verbunden mit der zu erwartenden Beschlussfassung, dass diese in die erste öffentliche Auslegung geht, so dass der entsprechende Satzungsbeschluss in der zweiten Jahreshälfte 2022 getroffen werden kann.
  5. Das neue Baugebiet Nord-West II wurde öffentlich ausgelegt, die Einwände, einschließlich der grünordnungsplanerischen Vorgaben werden derzeit vom Planungsbüro eingearbeitet, so dass die zweite Welle der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach der Sommerpause beginnen kann. Auch hier ist spätestens für das Frühjahr 2023 ein Satzungsbeschluss möglich.
  6. Auch die 1. Änderung des Gewerbegebietes an der Restruper Straße hat sich bisher in der ersten Auslegung befunden. Die Einwände, Eingaben, Veränderungserklärungen hierzu werden derzeit vom Planungsbüro eingearbeitet und auch hier kann in der zweiten Jahreshälfte eine zweite öffentliche Auslegung erfolgen, so dass im Frühjahr 2023 ein entsprechender Satzungsbeschluss ergehen kann.
  7. Zum Thema Breitband möchte ich anlässlich der heutigen Sitzung ein paar Sätze mehr verlieren.

Aus der Wirtschaft gab es Anfragen und Interessenten, die im Ortsteil Bippen-Dorf eine komplette Breitbandvernetzung anstreben. Nach Gesprächen mit den Betreibern und Gesprächen mit der Stadt Fürstenau, der Samtgemeinde Fürstenau und der Gemeinde Berge wird die Westnetz / EON im Juli 2022 damit beginnen, die einzelnen Haushalte abzufragen, wer einen Netzanschluss wünscht. Dies ist unentgeltlich, jedoch mit einem Anbieterwechsel verbunden. Als Leistung steht dahinter, dass zukünftig im Kern von Bippen alle Haushalte mit einem Breitbandanschluss bis ins Haus versorgt werden. Auch die Siedlung Ferienhausgebiet wird zu 100 % angeschlossen werden können. Voraussetzung ist, dass ca. die Hälfte der Anwohnerinnen und Anwohner sich auch bereit erklären, hier einen Breitbandanschluss mit Glasfasertechnik zu nutzen. Für die Bewohnerinnen und Bewohner im Dorf Bippen selber ist dies die einmalige Situation, zukünftig ein hohes Leitungsnetz anzapfen zu können, welches auch für die Zukunft so ist, dass mit Glasfasertechnik die Informationsgesellschaft der Zukunft vor Ort betrieben werden kann. Von daher ist meine Bitte, dass sich möglichst viele zu einem Anschluss an das Breitbandnetz entscheiden – nur wenn eine entsprechende Quote des Anschlusses erreicht ist, wird die Westnetz tatsächlich in die Investition der Einzelanschlüsse einsteigen.

 

Dies sind einige wenige Punkte des Veranlassten zwischen den Ratssitzungen.