Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

1. Dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 67 „Gewerbegebiet am Fürstenauer Mühlenbach“, 1. Änderung, wird zugestimmt.

2. Das Verfahren ist nach § 13 BauGB durchzuführen

3. Auf der Grundlage des Entwurfes ist die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


Herr Wagener bejaht die Frage der Beigeordneten Funke, ob 2015 die für das Baugebiet vorgesehenen Ausgleichsflächen in Ohrte umgesetzt worden seien.


Der Stadtrat beschließt einstimmig (19 Ja-Stimmen):