Sitzung: 28.06.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: FB 5/019/2022
1. Dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 67 „Gewerbegebiet am Fürstenauer Mühlenbach“, 1. Änderung, wird zugestimmt.
2. Das Verfahren ist nach § 13 BauGB durchzuführen
3. Auf der Grundlage des Entwurfes ist die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Herr Wagener bejaht die Frage der Beigeordneten Funke, ob 2015 die für das Baugebiet vorgesehenen Ausgleichsflächen in Ohrte umgesetzt worden seien.
Der Stadtrat beschließt einstimmig (19 Ja-Stimmen):