Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

  1. Dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 56 „Kollenpohl“, 3. Änderung, wird zugestimmt.
  2. Das Verfahren ist nach § 13 BauGB durchzuführen
  3. Auf der Grundlage des Entwurfes ist die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Die Beschlussfassung erfolgt ohne weitere Aussprache.

 


Der Stadtrat beschließt einstimmig (19 Ja-Stimmen):