Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltung: 0, Befangen: 0

1.    Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 21 „Koppelstraße-West“, 4. Änderung einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.


Die Beschlussfassung erfolgt ohne weitere Aussprache.

 


Der Stadtrat beschließt mehrheitlich (18 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme):