Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Tagesordnung um die Punkte Ö19 und Ö20 erweitert wird. Zu diesen Punkten wurde gemäß § 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Fürstenau vom 01.04.2022 mit verkürzter Frist geladen. Die nachfolgenden Punkte verschieben sich entsprechend. Die Mitglieder des Stadtrates haben keine Einwände.