Stadtdirektor Herr Wübbel verliest für die anwesenden beratenden Mitglieder Herrn Haverkamp, Herrn Richter, Herrn Wagemester, Herrn Dirkmann, Herrn Fritze, Herrn Geske, Herrn Weymann, Herrn Heitkamp und Herrn Sander die Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG und verpflichtet die Anwesenden gemäß § 60 NKomVG im Anschluss förmlich.

Herr Fritze fragt an wieso es zu einer Veränderung bei den Hinzugewählten seit der letzten Ausschusssitzung gekommen ist. Frau Moormann erläutert daraufhin, dass aufgrund der Kommunalwahl im vergangenen Jahr neue Hinzugewählte vom Rat der Stadt Fürstenau bestimmt werden mussten. Dies ist leider erst nach der letzten Ausschusssitzung erfolgt. Deswegen habe man unter TOP Ö4 der Sitzung vom 08.02.2022 beschlossen die Hinzugewählten der vergangenen Ratsperiode bei der Sitzung mit beratender Stimme anzuhören. Im Nachgang zu der vergangenen Ausschusssitzung wurden vom Rat der Stadt Fürstenau die jetzigen Hinzugewählten bestimmt.