Auf Anfrage von Beigeordneten Spree, ob die Möglichkeit zur Bereitstellung von zusätzlichen Plätzen über das Höchstmaß hinaus auch von KiTas der Samtgemeinde Fürstenau genutzt werde, teilt Herr Wagener mit, dass dies erstmal bis zum 31.07.2022 möglich sei und bei Bedarf auch genutzt werde.

SGBgm Wübbel ergänzt, dass ab dem 01.08.2022 ggf. alternative Betreuungsmöglichkeiten gefunden werden müssten.