Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 12

Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):

 

Die Gemeinde Berge beteiligt sich am Ausschreibungsverfahren der Samtgemeinde Fürstenau mit einem Betrag von 20.000 €. Des Weiteren sollen für den Bereich der Gemeinde Berge auch die Vor- und Nacharbeiten (Vorreinigung der Straßen und Aufnahme des Splitts nach Bearbeitung) durchgeführt werden.


Seit 2018 wird eine gemeinsame Ausschreibung der Splittungsmaßnahmen zwischen den Samtgemeinden Fürstenau und Neuenkirchen durchgeführt. Die Samtgemeinden Artland und Bersenbrück organisieren sich eigenständig. Der Rat der Gemeinde Berge hat letztmalig in seiner Sitzung vom 17.03.2021 beschlossen, dass sich am Ausschreibungsverfahren zu beteiligen, da dies auch durch die Samtgemeinde Fürstenau organisiert und durchgeführt wurde. Das Ausschreibungsergebnis sah vor, dass für die Gemeinde Berge eine Flächenbehandlung von ca. 8.600 qm zu einem Betrag von 16.453,19 € vorgenommen werden sollte. Der Gesamtauftrag ist an die Firma bausion Service GmbH aus Duisburg vergeben worden.

 

In den weiteren Gesprächen zur Terminierung und Umsetzung der Splittungsmaßnahmen wurde Mitte September 2021 von Seiten der Firma mitgeteilt, dass die Arbeiten in der Samtgemeinden Fürstenau und Neuenkirchen abgebrochen wurde. Als Begründung wurde aufgeführt, dass kein geeigneter und qualitativ (hochwertiger) Splitt für eine Oberflächenhandlung nach den im Vergabeverfahren benannten Richtlinien beschafft werden konnte. Zur weiteren Bearbeitung wurde, trotz intensiver Rückfragen durch die Verwaltungen, auf den 19.04.2022 verwiesen.

 

Nach mehrmaligen Nachfragen bei der bauausführenden Firma wurde daraufhin mit Datum vom 28.03.2022 die Umsetzung für den Zeitraum Ende April erfragt. Leider hat die Firma Mitte März einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, so dass auch nach schriftlicher Anzeige durch die Samtgemeinde Fürstenau wohl nicht mehr mit einer Umsetzung gerechnet werden kann. Es ist bedauerlich, dass die Maßnahmen für das Jahr 2021 nicht umgesetzt werden konnten.

 

Im Jahr 2020 hat die Gemeinde Berge eine eigenständige Auftragsvergabe für die Splittungsmaßnahmen vorgenommen. Trotz der zeitnahen Ausschreibung und Festlegung des Umsetzungszeitraumes hat die beauftragte Firma die Arbeiten weitestgehend in Richtung Herbst verschoben. Da keine Verbesserung der Arbeitsvorgänge sowie Kostenreduzierung gegenüber einer gemeinsamen Ausschreibung erzielt werden konnte, sondern vielmehr ein vermehrter Arbeitsaufwand (Rücksprachen, Kontrollen etc.) für die Gemeinde Berge entstanden sind, wird vorgeschlagen, dass man sich wieder am Ausschreibungsverfahren der Samtgemeinde Fürstenau beteiligt.

 

Der Vorteil liegt darin begründet, dass die Planungsschritte sowie die Umsetzungsphasen weiterhin fachlich begleitet und begutachtet werden. Ferner ist auch eine Reduzierung der Kosten zu erwarten (gemeinsame Ausschreibung gegenüber Einzelausschreibung), da aufgrund der Preissteigerung im Bausegment eine Einzelausschreibung nicht sinnvoll wäre und eine bessere Preisgestaltung (aufgrund des Auftragsvolumens) zu erwarten ist. Es wird daher empfohlen, dass sich die Gemeinde Berge mit einem Betrag von 20.000 € an der Ausschreibung beteiligt, so Bürgermeister Gappel.

 

Die Firma selbst hat noch keine Gelder erhalten, die dann gegebenenfalls in der Insolvenzmasse untergegangen sind. In Bezug auf die zu bearbeitenden Straßenbereiche ist die Auflistung den Ratsmitgliedern per E-Mail übermittelt worden. Sie werden gebeten weitere Straßenbereiche zu benennen, damit diese dann gegebenenfalls bearbeitet werden können, so Bürgermeister Gappel.

 

Die Mitglieder des Rates sind sich einig darin, dass eine Vor- und Nachreinigung der Straßenbereiche durchgeführt werden soll, damit der aufgebrachte Splitt nicht im Wegeseitenraum verschwindet bzw. sich dort ablagert.