Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):

 

Der vorliegende Entwurf der Hauptsatzung der Gemeinde Berge wird als Satzung beschlossen. Mit Verkündung im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück treten dann die Hauptsatzung der Gemeinde Berge vom 14.07.1997 und die I. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Berge vom 19.12.2001 außer Kraft.


In § 12 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist geregelt, dass jede Kommune eine Hauptsatzung erlassen muss. In ihr ist zu regeln, was durch Rechtsvorschrift der Hauptsatzung vorbehalten ist. Andere für die Verfassung der Kommune wesentliche Fragen können in der Hauptsatzung geregelt werden. Gemäß § 12 Absatz 2 NKomVG ist für Beschlüsse über die Hauptsatzung die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung (§ 45 Absatz 2) erforderlich. Das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist in seinen wesentlichen Teilen mit Beginn der Kommunalwahlperiode 2011/2016 am 01.11.2011 in Kraft getreten und hat die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) abgelöst.

 

Seit dieser Zeit haben die niedersächsischen Kommunen eine Anpassung ihrer Hauptsatzung vorgenommen und an die rechtlichen Vorgaben des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes angeglichen. Dies sollte nach einer entsprechenden Übergangsphase nunmehr auch in der Gemeinde Berge vorgenommen werden, da die bisher in der Gemeinde Berge gültige Hauptsatzung im Jahr 1997 aufgestellt und die 1. Änderung letztmalig im Jahr 2001 vorgenommen worden ist.

 

Im Jahr 2007 sollte eine 2. Änderung herbeigeführt werden, wobei die geplante Änderung über die Bekanntmachung (hier: Streichung des Aushanges in den Bekanntmachungskästen) verschoben wurde.

 

Nachdem der Niedersächsische Landtag am 13.10.2021 das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beschlossen hat, ist nunmehr abschließend eine Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Berge angezeigt. Der beigefügte Hauptsatzungsentwurf sieht nunmehr eine Anpassung an die rechtlichen Vorgaben des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vor.

 

Die Hauptsatzung regelt unter anderem die Bekanntmachungen von Satzungen, Verordnungen und sonstigen Bekanntmachungen in den Bekanntmachungskästen der Gemeindeteile Anten, Berge, Dalvers, Grafeld und Hekese. Ferner sind auch grundlegende Dinge (Wappen, Bezeichnung etc.) Bestandteil einer Hauptsatzung. Beispielsweise soll für den Teil der Bekanntmachungen weiterhin der Aushang in den Bekanntmachungskästen erfolgen, wobei zusätzlich auf der Internetseite der Samtgemeinde Fürstenau (www.fuerstenau.de) eine Veröffentlichung erfolgen soll, um den Entwicklungen einer digitalen Verwaltung weiter Rechnung zu tragen. Auf die Bekanntmachung von Satzungen und Verordnungen soll weiterhin nur nachrichtlich in der Tageszeitung „Bersenbrücker Kreisblatt" hingewiesen werden, aber nicht unter dem Teil „Amtliche Bekanntmachungen“. Eine Veröffentlichung unter der Rubrik „amtliche Bekanntmachung" sei sehr kostenintensiv und die Ratsmitglieder sind sich einig, dass weiterhin ein Aushang in den Bekanntmachungskästen erfolgen soll, so Bürgermeister Gappel.

 

In § 64 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist geregelt, dass die Ratsmitglieder auch an den Sitzungen der Vertretung durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik teilnehmen können, soweit die Hauptsatzung dies zulässt. Auf Nachfrage bei Herrn Kamlage (Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund) wurde mitgeteilt, dass bisher noch keine textliche Festsetzung im Rahmen einer (Muster-)Hauptsatzung vorliegt und nach einer entsprechenden Anpassung diese den Kommunen zur Verfügung gestellt werden soll, damit zu gegebener Zeit eine Anpassung erfolgen kann. Es gibt derzeit noch einige Hinderungsgründe (Internetverbindung/Abbruch während Sitzung, Verwendung des Mediums etc.), damit auch ein geordneter Ablauf und damit eine rechtssichere Beschlussfassung erfolgen kann. Grund für die Änderung ist, dass bei zukünftigen und/oder pandemiebedingten Einschränkungen dann auch weiterhin die Handlungsfähigkeit der politischen Gremien als auch der Verwaltung gegeben ist, so Bürgermeister Gappel.