Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):
Der vorliegende Entwurf der Hauptsatzung der Gemeinde Berge wird als
Satzung beschlossen. Mit Verkündung im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück treten dann die
Hauptsatzung der Gemeinde Berge vom 14.07.1997 und die I. Satzung zur Änderung
der Hauptsatzung der Gemeinde Berge vom 19.12.2001 außer Kraft.
In § 12 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist geregelt, dass jede Kommune eine
Hauptsatzung erlassen muss. In ihr ist zu regeln, was durch Rechtsvorschrift
der Hauptsatzung vorbehalten ist. Andere für die Verfassung der Kommune
wesentliche Fragen können in der Hauptsatzung geregelt werden. Gemäß § 12
Absatz 2 NKomVG ist für Beschlüsse über die Hauptsatzung die Mehrheit der
Mitglieder der Vertretung (§ 45 Absatz 2) erforderlich. Das niedersächsische
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist in seinen wesentlichen Teilen mit Beginn
der Kommunalwahlperiode 2011/2016 am 01.11.2011 in Kraft getreten und hat die
Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) abgelöst.
Seit dieser Zeit haben die niedersächsischen
Kommunen eine Anpassung ihrer Hauptsatzung vorgenommen und an die rechtlichen
Vorgaben des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes angeglichen. Dies
sollte nach einer entsprechenden Übergangsphase nunmehr auch in der Gemeinde
Berge vorgenommen werden, da die bisher in der Gemeinde Berge gültige
Hauptsatzung im Jahr 1997 aufgestellt und die 1. Änderung letztmalig im Jahr
2001 vorgenommen worden ist.
Im Jahr 2007 sollte eine 2. Änderung
herbeigeführt werden, wobei die geplante Änderung über die Bekanntmachung
(hier: Streichung des Aushanges in den Bekanntmachungskästen) verschoben wurde.
Nachdem der Niedersächsische Landtag am
13.10.2021 das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes beschlossen hat, ist nunmehr abschließend eine
Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Berge angezeigt. Der beigefügte
Hauptsatzungsentwurf sieht nunmehr eine Anpassung an die rechtlichen Vorgaben
des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vor.
Die Hauptsatzung regelt unter anderem die
Bekanntmachungen von Satzungen, Verordnungen und sonstigen Bekanntmachungen in
den Bekanntmachungskästen der Gemeindeteile Anten, Berge, Dalvers, Grafeld und
Hekese. Ferner sind auch grundlegende Dinge (Wappen, Bezeichnung etc.)
Bestandteil einer Hauptsatzung. Beispielsweise soll für den Teil der
Bekanntmachungen weiterhin der Aushang in den Bekanntmachungskästen erfolgen,
wobei zusätzlich auf der Internetseite der Samtgemeinde Fürstenau
(www.fuerstenau.de) eine Veröffentlichung erfolgen soll, um den Entwicklungen
einer digitalen Verwaltung weiter Rechnung zu tragen. Auf die Bekanntmachung
von Satzungen und Verordnungen soll weiterhin nur nachrichtlich in der
Tageszeitung „Bersenbrücker Kreisblatt" hingewiesen werden, aber nicht
unter dem Teil „Amtliche Bekanntmachungen“. Eine Veröffentlichung unter der
Rubrik „amtliche Bekanntmachung" sei sehr kostenintensiv und die
Ratsmitglieder sind sich einig, dass weiterhin ein Aushang in den
Bekanntmachungskästen erfolgen soll, so Bürgermeister Gappel.
In § 64 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist geregelt, dass die Ratsmitglieder auch
an den Sitzungen der Vertretung durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik
teilnehmen können, soweit die Hauptsatzung dies zulässt. Auf Nachfrage bei
Herrn Kamlage (Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund) wurde mitgeteilt,
dass bisher noch keine textliche Festsetzung im Rahmen einer (Muster-)Hauptsatzung
vorliegt und nach einer entsprechenden Anpassung diese den Kommunen zur
Verfügung gestellt werden soll, damit zu gegebener Zeit eine Anpassung erfolgen
kann. Es gibt derzeit noch einige Hinderungsgründe (Internetverbindung/Abbruch
während Sitzung, Verwendung des Mediums etc.), damit auch ein geordneter Ablauf
und damit eine rechtssichere Beschlussfassung erfolgen kann. Grund für die
Änderung ist, dass bei zukünftigen und/oder pandemiebedingten Einschränkungen
dann auch weiterhin die Handlungsfähigkeit der politischen Gremien als auch der
Verwaltung gegeben ist, so Bürgermeister Gappel.