Sitzung: 18.05.2022 Gemeinderat Berge
Zur Beseitigung der Straßenschäden im Bereich „Hoher Esch“ in Berge
erkundigt sich ein Anlieger darüber, inwieweit die Gemeinde Berge mit der
Ausführung der Arbeiten zufrieden sei, ob es eine Kostenbeteiligung der
Anlieger gäbe und wie es zukünftig mit den anderen Schadstellen weitergehen
wird.
Die Endabnahme für den Bereich „Hoher Esch“ mit der bauausführenden
Firma sowie dem Ingenieurbüro Westerhaus steht noch aus. Es sind im Vorfeld
einige Stellen angemerkt worden, die bereits jetzt einer Nachbearbeitung
bedürfen. Die Kommunikation zum Baubeginn und die Mitteilung an die
Anlieger/-innen war allerdings nicht sehr zufriedenstellend, da vorab besprochen
wurde, dass eine ausführliche Informationsweitergabe an die betroffenen Haushalte
erfolgt. Hier ist erst kurz vor Baubeginn die Mitteilung erfolgt, was
verständlicherweise bei den Anlieger/-innen und der Gemeindeverwaltung zu Unmut
geführt hat. Die an die Gemeinde Berge gerichteten Beschwerden und Anfragen sind
auch direkt und nachdrücklich an das Ingenieurbüro Westerhaus sowie der bauausführenden
Firma weitergeleitet worden.
Es erfolgt keine Kostenbeteiligung der Anlieger, da diese komplett durch
die Gemeinde Berge getragen werden. Was die Ausführung angeht, so ist durch das
Ingenieurbüro Westerhaus eine Beurteilung der Straßen vorgenommen worden,
sodass die kategorisierten Straßenbereiche (Aufteilung in 1, 2 und 3) festgelegt
worden sind. Zukünftig kann es durchaus sein, dass dann die mit der Ziffer 2 benannten
Straßenbereiche sich weiter verschlechtert haben und eine Überprüfung notwendig
ist. Nach einer Neubewertung könnten diese Teilbereiche gegebenenfalls
abgearbeitet werden.
Auf Nachfrage von Bürgermeister Gappel wird erklärt, dass keine weiteren
Rückfragen bestehen.