Sitzung: 27.04.2022 Jugend-, Sport- und Tourismusausschuss
Vorlage: BIP/025/2022
Die hinzu gewählten beratenden
Ausschussmitglieder werden durch den Bürgermeister zu Beginn der ersten Sitzung
förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen
wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Die Verpflichtung erfolgt förmlich.
Gemäß § 43 NKomVG ist derjenige, der zu
ehrenamtlicher Tätigkeit berufen wird, auf die ihm nach §§ 40 – 42 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) obliegenden Pflichten
durch den Bürgermeister hinzuweisen. Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.
Die Pflichtenbelehrung erfolgt in der ersten
Sitzung durch Übergabe des Textes der entsprechenden Vorschriften der §§ 40 –
42 NKomVG.
Bürgermeister Tolsdorf verpflichtet die
hinzu gewählten beratenden Ausschussmitglieder Ackmann-Hömer, Heidhaus und
Nyenhuis per Handschlag und übergibt den Text der Vorschriften der §§ 40 – 42
NKomVG.