Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltung: 0

Der Familien- und Bildungsausschuss empfiehlt dem Samtgemeindeausschuss einstimmig:

 

Dem Investitionskonzept für Schulen und KiTas in der Samtgemeinde Fürstenau wird mit Ausnahme des Punktes 4 – Schulbezirke- zugestimmt.

 

 


Herr Wagener stellt das Investitionskonzept für Schulen und KiTas in der Samtgemeinde Fürstenau vor. Dabei geht er auf die demografische Entwicklung und die nur schwer planbaren Zuwanderungen durch Zuzüge und Flüchtlinge ein. Das Konzept wurde vor Ausbruch des Krieges in der Ukraine erstellt, so dass diese Entwicklungen noch nicht einbezogen werden konnten. Im Rahmen der Konzepterstellung wurden Ideen gesammelt, wo weitere KiTa-Plätze entstehen könnten und wie sich die Entwicklung der Schülerzahlen und der Anspruch auf ganztägige Beschulung auf eventuelle Schulsanierungen bzw. –erweiterungen auswirken könnte.

 

Beigeordneter Spree weist darauf hin, dass in der Vergangenheit trotz intensiver Gespräche mit KiTa- und Schulleitungen sicherlich einige politische Beschlüsse aus heutiger Sicht leider falsch gefasst wurden. Wichtig sei, dass die im Investitionskonzept dargestellten Vorschläge bei den Haushaltsplanberatungen 2023 konkretisiert würden. Außerdem sei bei KiTa-Plätzen und bei der Schulentwicklungsplanung ein Puffer für mögliche Zuzüge einzuplanen.

Stellvertretend für die CDU-Fraktion spricht er sich gegen die Festlegung von Schulbezirken aus.

 

Stellv. SGBgm Gappel bedankt sich bei der Verwaltung für das umfangreiche Konzept. Stellvertretend für die SPD/Bündnis 90/Die Grünen/FDP-Gruppe spricht auch er sich gegen die Festlegung von Schulbezirken aus. Diese gäben zwar maximale Planungssicherheit, würden aber den Elternwillen beschränken.

 

Ratsherr Winter bescheinigt der Grundschule Schwagstorf eine positive Entwicklung. Die Schule brauche aber eine Öffnungsklausel und keine Beschränkung für die Hollensteder Kinder. Er traue der Schulleiterin zu, vernünftige Lösungen für den begrenzten Raum zu finden.

 

Aus pädagogischer Sicht ist es nach Aussage der Lehrervertreterin Berner-Brockfeld schwierig, dass die Hollensteder Kinder zunächst den Schwagstorfer Kindergarten besuchen, dann aber nicht mehr die Möglichkeit haben würden, die Grundschule Schwagstorf zu wählen.

 

Ebenso spricht sich Elternvertreter Hummert gegen die Schulbezirke aus. Einige Eltern könnten, falls die Schulbezirkssatzung beschlossen würde, über Gemeindegrenzen hinaus eine Schule für ihre Kinder anwählen. Bei den Hollensteder Kindern wäre dies dann nicht möglich, was dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen würde.

 

Nach einer Sitzungsunterbrechung von fünf Minuten bezieht Frau Tetzlaff, Schulleiterin der Grundschule Fürstenau, Stellung. Ab dem Schuljahr 2022/23 würden drei Jahrgänge vierzügig. Bei den Planungen sei allerdings von einer Dreizügigkeit ausgegangen worden. Die Schule komme also räumlich an ihre Kapazitätsgrenzen. Aus ihrer Sicht könnte sich die Verteilung der Kinder auf die Fürstenauer Schulen als schwierig erweisen. Wünschenswert sei eine pädagogisch sinnvolle Aufteilung.