Da das noch zu verpflichtende hinzugewählte Mitglied des Familien- und Bildungsausschusses nicht anwesend ist, entfällt der Tagesordnungspunkt Ö 7 – Pflichtenbelehrung (§ 43 NKomVG) und Verpflichtung (§ 60 NKomVG) eines in den Familien- und Bildungsausschuss berufenen hinzugewählten Mitglieds. Die Nummerierung der folgenden Tagesordnungspunkte ändert sich daher entsprechend.

Beim Tagesordnungspunkt Ö 8 – Investitionskonzept für Schulen und KiTas in der Samtgemeinde Fürstenau 2022- schlägt Herr Flohr eine kurze Sitzungsunterbrechung mit einer ca. dreiminütigen Beratungsphase und einer ca. zweiminütigen Gelegenheit zur Stellungnahme durch Schul- oder KiTaleitungen vor.  

 

Im Übrigen stellen die Mitglieder des Familien- und Bildungsausschusses und des Ausschusses für Planen, Bauen und Umweltschutz die Tagesordnung in der vorliegenden Form fest.