Sitzung: 21.04.2022 Samtgemeinderat
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: FG 20/004/2022
a) Die Haushaltssatzung der
Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2022 mit dem ihm zugrunde
liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die
in § 1
1. im
Ergebnishaushalt
1.1 die
ordentlichen Erträge auf 19.431.600 €
1.2 die
ordentlichen Aufwendungen auf 20.172.500 €
1.3 die
außerordentlichen Erträge auf 0 €
1.4 die
außerordentlichen Aufwendungen auf 0 €
1.5 Jahresergebnis
-740.900 €
2. im
Finanzhaushalt
2.1 die
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 18.793.100 €
2.2 die
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 18.844.200 €
2.3 die
Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 3.519.900 €
2.4 die
Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf 8.572.700 €
2.5 die
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 5.052.800 €
2.6 die
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 722.700 €
2.7 Finanzierungsmittelbestand
-773.800 €
festsetzt,
Nachrichtlich:
- Gesamtbetrag der Einzahlungen des
Finanzhaushaltes 27.365.800 €
- Gesamtbetrag der Auszahlungen des
Finanzhaushaltes 28.139.600 €
in § 2
den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 5.052.800 € festsetzt,
in § 3
den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 7.609.000 €
festsetzt,
in § 4
den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2022 Liquiditätskredite
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf
3.100.000 € festsetzt,
in § 5
den Hebesatz der Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2022 auf 49
v.H der Steuerkraftzahlen der Mitgliedsgemeinden festsetzt,
in § 6
über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des §
117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG als unerheblich gelten lässt, wenn sie 20.000 € nicht
übersteigen,
in § 7
die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung
gem. § 12 Abs. 1 KomHKVO auf 1.000.000 € festlegt, wird genehmigt und als
Satzung beschlossen.
b) Das Investitionsprogramm der
Samtgemeinde Fürstenau für die Haushaltsjahre 2021 bis 2025 wird beschlossen.
Die Beschlussfassung erfolgt ohne weitere Aussprache.
Zu den Wortmeldungen wird auf das Protokoll der Sitzung SG/SGR/01/2022 vom 31.03.2022 verwiesen.
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (20 Ja-Stimmen):