Sitzung: 21.04.2022 Samtgemeinderat
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: FG 20/006/2022
a) Der Rat stellt den Jahresabschluss 2020 nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der vorliegenden Form fest. Der Überschuss beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von 536.919,07 € wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von 16.440,21 € wird der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
b) Gemäß § 129 NKomVG wird dem Samtgemeindebürgermeister für den Jahresabschluss 2020 Entlastung erteilt.
Die Beschlussvorlage erfolgt ohne Aussprache.
Zu den Wortmeldungen wird auf das Protokoll der Sitzung SG/SGR/01/2022 vom 31.03.2022 verwiesen.
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig(20 Ja-Stimmen):