Samtgemeindebürgermeister Wübbel erläutert, dass die Öffentliche Bekanntmachung zur Ratssitzung am 31.03.2022 fehlerhaft durch das Bersenbrücker Kreisblatt veröffentlicht worden ist. Dadurch sind die in der öffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse nicht wirksam gefasst worden. Aus diesem Grund muss der öffentliche Teil der Ratssitzung vom 31.03.2022 wiederholt werden.

 

Beigeordneter Spree teilt mit, dass die Wortmeldungen vom 31.03.2022 Gültigkeit für diese Sitlzung haben. Zu den einzelnen Tagesordnungspunkten werde es daher keine weiteren Wortmeldungen geben. Alle Ratsmitglieder stimmen dem zu.