Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

  1. Dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 67 „Gewerbegebiet am Fürstenauer Mühlenbach“, 1. Änderung, wird zugestimmt.
  2. Das Verfahren ist nach § 13 BauGB durchzuführen
  3. Auf der Grundlage des Entwurfes ist die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Herr Desmarowitz stellt den Entwurf des Bebauungsplans vor und erläutert ihn.



Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt einstimmig (11 Ja-Stimmen):