Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

a)  Der Rat stellt den Jahresabschluss 2020 nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der vorliegenden Form fest. Der Überschuss beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von 462.361,44 € wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von 107.301,33 € wird der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

b)  Gemäß § 129 NKomVG wird dem Stadtdirektor für den Jahresabschluss 2020 Entlastung erteilt.


Frau Moormann erläutert die Beschlussvorlage.

 

Die Beigeordneten Kremkus und Selker bedanken sich im Namen ihrer Gruppe/Fraktion für den verantwortungsvollen Umgang mit den Haushaltsmitteln.


Der Stadtrat beschließt einstimmig (17 Ja-Stimmen):