Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

a)  Die Haushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2022 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                 9.250.300 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                     9.180.100 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                      0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                          0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                          70.200 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf   8.745.300 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  8.859.400 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                       1.116.200 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                      3.054.700 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                  1.938.500 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                      96.500 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                   -210.600 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes        11.800.000 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes       12.010.600 €

 

                                                                                                                                       

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 1.938.500 € festsetzt,

 

in § 3

den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 3.540.800 € festsetzt,

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2022 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 1.400.000 € festsetzt,

 

 

 

 

in § 5

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festsetzt:

 

1.    Grundsteuer

 

1.1   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)                                                                          360 v.H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                         360 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                           360 v.H.

 

in § 6

über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG als unerheblich gelten lässt, wenn sie 10.000 € nicht übersteigen,

 

in § 7

die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung gem. § 12 Abs. 1 KomHKVO auf 500.000 € festlegt,

 

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

 

 

b)  Das Investitionsprogramm der Stadt Fürstenau für die Haushaltsjahre 2021 bis 2025 wird beschlossen.


Frau Moormann erläutert die Beschlussvorlage.

 

Stadtdirektor Wübbel weist in diesem Zusammenhang auf die Investitionen im nächsten Jahr hin und bittet, weiterhin mit Augenmaß zu handeln.

 

Die Beigeordneten Kremkus und Selker bedanken sich im Namen ihrer Gruppe/Fraktion für die geleistete Arbeit und heben die vielen Projekte hervor, die bereits umgesetzt worden seien bzw. in Planung seien.


Der Stadtrat beschließt einstimmig (17 Ja-Stimmen):