Sitzung: 22.03.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: FG 20/002/2022
a) Die Haushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2022
mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die
in § 1
1. im Ergebnishaushalt
1.1 die ordentlichen Erträge auf 9.250.300
€
1.2. die ordentlichen Aufwendungen
auf 9.180.100
€
1.3 die außerordentlichen Erträge
auf 0
€
1.4 die außerordentlichen
Aufwendungen auf 0
€
1.5 Jahresergebnis 70.200
€
2. im
Finanzhaushalt
2.1 die Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 8.745.300
€
2.2 die Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 8.859.400 €
2.3 die Einzahlungen für
Investitionstätigkeit auf 1.116.200
€
2.4 die Auszahlungen für
Investitionstätigkeit auf 3.054.700
€
2.5 die Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit auf 1.938.500
€
2.6 die Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit auf 96.500
€
2.7 Finanzierungsmittelbestand -210.600
€
festsetzt,
Nachrichtlich:
- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 11.800.000 €
- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 12.010.600 €
in § 2
den
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 1.938.500 € festsetzt,
in § 3
den
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 3.540.800 € festsetzt,
in § 4
den Höchstbetrag,
bis zu dem im Haushaltsjahr 2022 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 1.400.000 € festsetzt,
in § 5
die
Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festsetzt:
1. Grundsteuer
1.1
für die
land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 360
v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 360
v.H.
2. Gewerbesteuer 360
v.H.
in § 6
über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des §
117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG als unerheblich gelten lässt, wenn sie 10.000 € nicht
übersteigen,
in § 7
die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung
gem. § 12 Abs. 1 KomHKVO auf 500.000 € festlegt,
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
b) Das Investitionsprogramm der
Stadt Fürstenau für die Haushaltsjahre 2021 bis 2025 wird beschlossen.
Frau Moormann erläutert die Beschlussvorlage.
Stadtdirektor Wübbel weist in diesem Zusammenhang auf die Investitionen im nächsten Jahr hin und bittet, weiterhin mit Augenmaß zu handeln.
Die Beigeordneten Kremkus und Selker bedanken sich im Namen ihrer Gruppe/Fraktion für die geleistete Arbeit und heben die vielen Projekte hervor, die bereits umgesetzt worden seien bzw. in Planung seien.
Der Stadtrat beschließt
einstimmig (17 Ja-Stimmen):