Sitzung: 22.03.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 46 „Sondergebiet IGS-Erweiterung“, 2. Änderung einschließlich Begründung, Umweltbericht, artenschutzrechtliche Potentialanalyse, Immissionsschutzgutachten zum Blockheizkraftwerk und wassertechnische Voruntersuchung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
Herr Wagener erläutert die Beschlussvorlage.
Der Stadtrat beschließt
einstimmig (17 Ja-Stimmen):