Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 8, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Der vorliegende Entwurf der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 6 und 6b NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Fürstenau (Straßenausbaubeitragssatzung) wird unter Berücksichtigung der folgenden Punkte als Satzung beschlossen:

 

  1. Die Regelung zur Minderung des beitragsfähigen Aufwandes um Kosten für die Beseitigung von belasteten Bodenmaterial/Bauschutt/Straßenaufbruch wird in die Straßenausbaubeitragssatzung aufgenommen.  (§ 3 Abs. 4 des Entwurfs)

 

  1. Der Vorabzug eines Anteils vom Gesamtaufwand wird in Höhe von 25 v. H. in die Straßenausbaubeitragssatzung aufgenommen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 des Entwurfs).

 

  1. Zuschüsse Dritter sind, soweit der Zuschussgeber nichts anderes bestimmt hat, zunächst zur Deckung des beitragsfähigen Aufwandes im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 zu verwenden.

 

  1. Eine Eckgrundstücksvergünstigung wird in die Straßenausbaubeitragssatzung aufgenommen. Der Anteil je öffentlicher Einrichtung ist mit 60 % anzusetzen.

 

Die Regelung gilt auch für gewerblich genutzte Grundstücke und Grundstücke im Kern-, Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten. (§ 9 des Entwurfs)

 

5.      Verrentungen werden zugelassen und entsprechende Regelungen in die Straßenausbaubeitragssatzung aufgenommen. Die Jahresleistung muss mindestens 250,00 € betragen. Der jeweilige Restbetrag wird mit 3 Prozent über dem Basiszinssatz verzinst. (§ 14 Abs. 2 – 5 des Entwurfs)


Stadtdirektor Wübbel erläutert die Beschlussvorlage.

 

Beigeordneter Kremkus teilt mit, dass die Gruppe SPD/Bündnis 90/Die Grünen und FDP diesen Antrag eingehend beraten habe und zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung zwar wünschenswert jedoch zurzeit nicht vertretbar sei.

 

Beigeordneter Selker informiert noch einmal über die Gründe der Antragstellung und teilt mit, dass die CDU-Fraktion am Antrag festhalten werde.

 

Zunächst wird über den Antrag der CDU-Fraktion, die Straßenausbaubeitragssatzung abzuschaffen, abgestimmt.

 

Der Stadtrat beschließt mehrheitlich (8 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen):

 

Der Antrag wird abgelehnt.


Der Stadtrat beschließt mehrheitlich (9 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen):