Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

a)  Der Rat stellt den Jahresabschluss 2020 nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der vorliegenden Form fest. Der Überschuss beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von 536.919,07 € wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von 16.440,21 € wird der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

b)  Gemäß § 129 NKomVG wird dem Samtgemeindebürgermeister für den Jahresabschluss 2020 Entlastung erteilt.

 


Samtgemeindeverwaltungsdirektorin Moormann teilt mit, dass der Jahresabschluss 2020 der Samtgemeinde Fürstenau durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück geprüft wurde. Aus Sicht des RPA stehen die im Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020 sowie einer Entlastung nicht entgegen.

 

Das Jahresergebnis ist mit rd. 553,4 T€ deutlich besser ausgefallen als geplant. Die Überschussrücklage erhöht sich dadurch auf rd. 5,5 Mio. €. Bei dem Ergebnis wurde bereits der interne Finanzausgleich mit Aufwendungen in Höhe von rd. 434,8 T€ berücksichtigt.

Zum internen Finanzausgleich wird von ihr ausgeführt, dass vom Samtgemeinderat 2019 ein Grundsatzbeschluss gefasst wurde. Danach werden nach einem Verteilerschlüssel ab dem Haushaltsjahr 2018 Überschüsse der Samtgemeinde Fürstenau im Rahmen einer Zuwendung an die Mitgliedsgemeinden gezahlt. Die Zuwendung wird im Verhältnis der gezahlten Samtgemeindeumlage aufgeteilt.

 

Beigeordneter Spree wundert sich über das hohe positive Jahresergebnis 2020. Ohne den internen Finanzausgleich liegt der Überschuss bei rd. 988 T€. Abweichungen in dieser Höhe sieht er nicht mehr als Haushaltsklarheit an. Woher kommen die positiven Zahlen? Wie kommt es, dass die Schlüsselzuweisungen so viel höher ausgefallen sind als geplant?

 

Von der Verwaltung wird dazu mitgeteilt, dass grundsätzlich sowohl die Erträge als auch die Aufwendungen vorsichtig geschätzt werden. Zu den Schlüsselzuweisungen ist festzustellen, dass den Gemeinden im November/Dezember des Vorjahres die vorläufigen Berechnungsgrundlagen für den kommunalen Finanzausgleich mitgeteilt werden. Die endgültige Steuerverbundabrechnung kann dabei noch nicht in die Zuweisungsmasse einfließen, da diese Zahlen erst im Laufe des Haushaltsjahres feststehen. Wie hoch der endgültige Grundbetrag, der für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen maßgebend ist, dann tatsächlich ausfällt, lässt sich nicht seriös vorhersagen.

 

Anmerkung:

Insbesondere die nachfolgend aufgeführten Mehrerträge / Minderaufwendungen haben zu dem positiven Jahresergebnis 2020 beigetragen:

 

Erträge:

  +63,2 T€     -      Schlüsselzuweisungen vom Land

+177,3 T€     -      Ausgleich pandemiebedingter Aufwendungen

+226,9 T€     -      Abrechnung Sachkostenzuschuss IGS 2018/2019

+120,3 T€     -      Zuweisung Landkreis für Kitas

+587,7 T€

 

Aufwendungen:

   -75,3 T€     -      Personalaufwendungen

-266,4 T€     -      Ausbuchung Rückstellung Schulsanierung

   -59,4 T€     -      Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen

   -78,4 T€     -      Bereitstellung von Personal für die Freibäder

   -46,0 T€     -      Zinsen

-525,5 T€

  


Der Ausschuss für Finanzen und strategische Entwicklung empfiehlt einstimmig: