Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltung: 0

Der Familien- und Bildungsausschuss empfiehlt dem Samtgemeindeausschuss einstimmig:

 

Die Organisation des Ganztags verbleibt bei den Schulleitungen.

Sollten die vom Land für den Ganztag zur Verfügung gestellten Stundenkontingente bzw. deren Kapitalisierung für die Finanzierung des Ganztages nicht ausreichen, übernimmt die Samtgemeinde Fürstenau im Rahmen einer Defizitabdeckung maximal 10.000 € pro Schuljahr und Schule. Da die Benedikt-Grundschule und die Grundschule Schwagstorf nach den Sommerferien mit dem Ganztag starten, wird für diese beiden Schulen im Jahr 2022 ein anteiliger Betrag von jeweils maximal 4.200 € bereitgestellt.

Mittel werden im Haushalt der Samtgemeinde Fürstenau eingeplant.

 

Sofern die Schulen zur Durchführung des Ganztages eine Bundesfreiwilligendienststelle einrichten möchten, erfolgt die verwaltungstechnische Abwicklung durch die Samtgemeinde Fürstenau.

 

 


SGBgm Wübbel erläutert den Ganztagsanspruch an den Grundschulen ab dem Schuljahr 2026/27. Neben der Grundschule Fürstenau werden die Benedikt-Grundschule Fürstenau und die Grundschule Schwagstorf zum Schuljahr 2022/23 Ganztagsangebote bereithalten. Dies stelle die Schulen vor organisatorische und finanzielle Herausforderungen.

 

Herr Hummert berichtet, dass die Samtgemeinde Neuenkirchen für alle ihre Schulen jeweils einen Bundesfreiwilligendienstler einstellt. Damit werden die Schulleitungen entlastet. Die Verträge werden von der Samtgemeinde Neuenkirchen abgeschlossen.

 

Stellv. SGBgm Brüwer beantragt den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass die Samtgemeinde einen Bundesfreiwilligendienstler einstellt, wenn dies von der Schule gewünscht wird. Die Kosten hierfür wären aus den 10.000 €, die jährlich für den Ganztag im Rahmen der Defizitabdeckung zur Verfügung gestellt werden, gedeckt.

Hierüber lässt Vorsitzender Flohr abstimmen.