Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Der Ausschuss beschließt einstimmig:

 

Die im Entwurf vorliegende Förderrichtlinie „Starthilfe“ wird beschlossen.

 


Herr Schockemöhle stellt den Entwurf der Förderrichtlinie „Starthilfe“ vor. Ergänzend erklärt Frau Moormann, dass die finanziellen Mittel hierfür zur Verfügung gestellt werden sollten und im Haushaltsentwurf bereits vorgesehen sind.

Beigeordneter Selker erläutert, dass der Prozess dieser Förderrichtlinie bereits länger andauert und diese innerhalb der CDU-Fraktion vorberaten werden konnte. Die Haushaltsmittel sollten hierfür bereitgestellt werden. Insgesamt steht seine Fraktion hinter dem Entwurf, da dieser auch einen zusätzlichen Anreiz für die Große Straße schafft.

Beigeordneter Kremkus erklärt, dass seine Gruppe den Entwurf ebenfalls bereits inhaltlich beraten hat und die Gruppe die geplante Förderrichtlinie unterstützt. Er fragt jedoch an, ob eine Rückforderung im Falle einer Beendigung des Mietverhältnisses innerhalb der ersten zwei Jahre entsteht. Herr Schockemöhle antwortet hierauf, dass entsprechend des aktuellen Entwurfs in einem solchen Fall keine Rückforderung fällig wird. Entscheidend ist, dass der Mietvertrag bei Antragstellung auf zwei Jahre ohne einseitiges Kündigungsrecht abgeschlossen wurde. Beigeordneter Selker hält diese Vorgehensweise für zielführend. Eine mögliche Rückforderung in dem von Herrn Kremkus beschriebenen Fall könnte dafür sorgen, dass Gewerbetreibende die Förderung aus Sorge vor einer Rückforderung als Rücklage zurückstellen und nicht wie gewünscht in das Geschäft investieren. Dies würde dem Zweck der Förderung widersprechen.

Herr Wagemester sieht in der Förderrichtlinie ein sehr gutes Signal für Ansiedlungswillige. Der enge Austausch zwischen der Stadt Fürstenau und der Werbegemeinschaft soll zur gemeinsamen Kommunikation und Bewerbung dieser Förderung genutzt werden.