Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13


Für die Errichtung und den Neubau einer Sporthalle in Berge ist am 21.03.2014 zwischen der Samtgemeinde Fürstenau, der Gemeinde Berge und der Simper-Stiftung ein notariell beurkundeter Erbbaurechts- und Nutzungsvertrag geschlossen worden.

 

Hierbei ist zum Nutzungsverhältnis unter § 2 geregelt, dass der Mietzins für die Turnhalle in Höhe von 38.000,00 € jährlich zum 30.10. eines jeden Jahres durch die Samtgemeinde Fürstenau an die Simper-Stiftung zu zahlen ist. Die Gemeinde Berge zahlt wiederum der Samtgemeinde Fürstenau zur Deckung des Nutzungsanteils, der durch den Vereinssport entsteht, ein jährliches Entgelt von 8.000,00 €. Dieses Entgelt ist ebenso in einer Summe zum 31.10. eines jeden Jahres auf das Konto der Samtgemeinde Fürstenau zu entrichten. Unabhängig von der Entwicklung der Baukosten beträgt das von der Samtgemeinde Fürstenau zu entrichtende Nutzungsentgelt 38.000,00 €. Dieser Betrag ist unveränderlich bis zum 31.12.2023, da er sich nach dem Finanzdienst der Simper-Stiftung für ein Darlehen in Höhe von 600.000,00 € bestimmt, dessen Zinsbindungsfrist bis zu eben diesem Zeitpunkt abläuft. Nach Auslaufen der Zinsbindungsfrist ist eine Nachfinanzierung durch die Simper-Stiftung erforderlich, wobei der jährliche Kapitalgesamtdienst wiederum nicht mehr als 38.000,00 € betragen darf, was Auswirkung auf die Vertragslaufzeit haben kann.

 

Die Simper-Stiftung hat zu Mitte November, wie bereits in den Vorjahren auch, einen Zuschuss in Höhe von 8.000,00 € an die Gemeinde Berge überwiesen. Die Zwecke der Stiftung sind unter anderem die Förderung von

 

·         Kinder- und Jugendhilfe

·         Natur- und Umweltschutz

·         Kunst und Kultur

·         Heimatpflege

·         Sport

 

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

 

·         Förderung von Schulen und Einrichtungen, die sich um die Erziehung oder Fortbildung von Kindern und Jugendlichen kümmern,

·         Unterstützung von Gruppen und/oder Einzelpersonen, die sich in ihrer Freizeit mit Aktionen für den Umwelt- und Naturschutz einsetzen.

 

Da die Gemeinde Berge jährlich eine Nutzungsentschädigung für den Vereinssport in Höhe von 8.000,00 € an die Samtgemeinde Fürstenau zu zahlen hat und dies dem Stiftungszweck Förderung von Sport, Schulen und Einrichtungen entspricht, zahlt die Simper-Stiftung der Gemeinde Berge jährlich einen Betrag in Höhe von 8.000,00 € zur Unterstützung des Vereinssports. Dieser Betrag ist daher in 2021 haushaltsrechtlich eingeplant und erfasst worden.

 

Nach § 111 Absatz 7 NKomVG dürfen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben beteiligen. Für die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung ist die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte zuständig. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Vertretung (Rat). Die Kommunen erstellen jährlich einen Bericht, in dem die Zuwendungsgeber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersenden ihn der Kommunalaufsichtsbehörde (Landkreis Osnabrück).

 

Da es sich bei der Förderung des Vereinssportes um eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 1 NKomVG (Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft) handelt, ist die Gemeinde Berge auch berechtigt, hierfür Zuwendungen entgegen zu nehmen.

 

Über die Annahme ist für jeden Einzelfall zu entscheiden, was laut Mitteilung des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück zur Folge hat, dass (jährlich) ein entsprechender Beschluss gefasst werden muss.

 

In diesem Zusammenhang spricht Bürgermeister Gappel im Namen des Rates und der Verwaltung der Gemeinde Berge seinen Dank an die Simper-Stiftung für die finanzielle Unterstützung aus.