Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 7

Der Ausschuss für Planen + Bauen / Umwelt + Wege empfiehlt einstimmig (7 Ja-Stimmen):

 

Der Rat der Gemeinde Berge beschließt gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Grafeld Nr. 9 „Erweiterung Baugebiet Plaggenesch“ aufzustellen.


Der Vorsitzende Moormann übergibt zur Sachverhaltserläuterung das Wort an Bürgermeister Gappel:

 

Die VR-Immobilien GmbH plant (als Erschließungsträgerin) im Gemeindeteil Grafeld in Erweiterung des bestehenden Baugebietes „Plaggenesch“ (Bebauungsplan Grafeld Nr. 6 – Erweiterung Baugebiet Holthöchte) die Ausweisung von insgesamt ca. 58 Bauplätzen. Interessenabfragen sowie vermehrte Interessenbekundungen haben ergeben, dass nach der Erschließung des Baugebietes „Plaggenesch“ im Jahr 2014 ein weiterer Bedarf an Bauplätzen besteht, damit sich junge Familien und interessierte Bauwillige ansiedeln können, so Bürgermeister Gappel.

 

Der ca. 5,6124 ha große Planbereich liegt unmittelbar nördlich des Baugebietes „Plaggenesch“ und südlich der „Orthauser Straße“. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse ist eine Erweiterung des vorhandenen Baugebietes „Plaggenesch“ in nördlicher Richtung angedacht, wodurch die vorhandene Siedlungsstruktur erweitert und das Ortsbild insgesamt abgerundet wird, ohne dass eine weitere Zersiedlung eintritt.

 

Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss ist der Samtgemeinde Fürstenau anzuzeigen, damit auch die Änderung des Flächennutzungsplanes zeitgleich durchgeführt werden kann. Im Rahmen der Erschließungs- und städtebaulichen Verträge werden die notwendigen Kosten zur Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes direkt durch die VR-Immobilien GmbH (als Erschließungsträgerin) übernommen, so Bürgermeister Gappel.

 

Ratsherr Behner erkundigt sich, inwieweit die Gemeinde bei den planungs- und gestaltungsrechtlichen Festsetzungen Einfluss nehmen kann. Beigeordneter Groß de Wente ergänzt, dass diesbezüglich gegebenenfalls ausreichend Grünflächen in Gärten ausgewiesen und nicht nur so genannte „Steingärten“ erstellt werden sollten. Des Weiteren ist der Kindergarten- und Schulbereich mit zu berücksichtigen, um eine optimale Aufteilung und Verbindung ins Dorf (Spielplätze usw.) zu erhalten.

 

Planerisch wird das Verfahren durch das Ingenieurbüro Hans Tovar und Partner aus Osnabrück begleitet und es ist nach Auskunft von Herrn Stolte (VR-Immobilien GmbH) dabei, das Konzept zur Gestaltung des Bebauungsplanes (Grundstücksgrößen - unter Einbezug der planungs- und gestaltungsrechtlichen Festsetzungen inkl. Gutachten) aufzuarbeiten, damit es dann Anfang 2022 vorgestellt werden kann, so Bürgermeister Gappel.

 

Die Gemeinde Berge nimmt hier lediglich den notwendigen Aufstellungsbeschluss vor, damit das Bauleitverfahren begonnen werden kann, so Beigeordneter Brandt. Es wird lediglich der Planbereich festgelegt. Die planungs- und gestaltungsrechtlichen Aspekte werden hierbei noch nicht berücksichtigt, da hierfür ein gesonderter Auslegungsbeschluss (inkl. Bebauungs- und Begründungsentwurf) notwendig ist, damit die weiteren Verfahrensschritte (Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) eingeleitet werden kann. Die Planungshoheit bleibt bei der Gemeinde Berge. Der Vorteil bei einem Erschließungsträger sei, dass die Baustraßen nach Erschließung des Baugebietes im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen dann kostenlos ins Eigentum der Gemeinde Berge übergehen. Sofern die Entwürfe vorliegen, sollten diese in den Gremien vorgestellt werden.