Sitzung: 16.12.2021 Ausschuss für Planen + Bauen / Umwelt + Wege
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: BER/052/2021
Der Vorsitzende
Moormann übergibt zur Sachverhaltserläuterung das Wort an Bürgermeister Gappel:
Die VR-Immobilien
GmbH plant (als Erschließungsträgerin) im Gemeindeteil Grafeld in Erweiterung
des bestehenden Baugebietes „Plaggenesch“ (Bebauungsplan Grafeld Nr. 6 –
Erweiterung Baugebiet Holthöchte) die Ausweisung von insgesamt ca. 58 Bauplätzen.
Interessenabfragen sowie vermehrte Interessenbekundungen haben ergeben, dass
nach der Erschließung des Baugebietes „Plaggenesch“ im Jahr 2014 ein weiterer
Bedarf an Bauplätzen besteht, damit sich junge Familien und interessierte
Bauwillige ansiedeln können, so Bürgermeister Gappel.
Der ca. 5,6124 ha große
Planbereich liegt unmittelbar nördlich des Baugebietes „Plaggenesch“ und
südlich der „Orthauser Straße“. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse ist eine
Erweiterung des vorhandenen Baugebietes „Plaggenesch“ in nördlicher Richtung
angedacht, wodurch die vorhandene Siedlungsstruktur erweitert und das Ortsbild
insgesamt abgerundet wird, ohne dass eine weitere Zersiedlung eintritt.
Ein
entsprechender Aufstellungsbeschluss ist der Samtgemeinde Fürstenau anzuzeigen,
damit auch die Änderung des Flächennutzungsplanes zeitgleich durchgeführt
werden kann. Im Rahmen der Erschließungs- und städtebaulichen Verträge werden
die notwendigen Kosten zur Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des
Flächennutzungsplanes direkt durch die VR-Immobilien GmbH (als Erschließungsträgerin)
übernommen, so Bürgermeister Gappel.
Ratsherr
Behner erkundigt sich, inwieweit die Gemeinde bei den planungs- und
gestaltungsrechtlichen Festsetzungen Einfluss nehmen kann. Beigeordneter Groß
de Wente ergänzt, dass diesbezüglich gegebenenfalls ausreichend Grünflächen in
Gärten ausgewiesen und nicht nur so genannte „Steingärten“ erstellt werden sollten.
Des Weiteren ist der Kindergarten- und Schulbereich mit zu berücksichtigen, um
eine optimale Aufteilung und Verbindung ins Dorf (Spielplätze usw.) zu
erhalten.
Planerisch
wird das Verfahren durch das Ingenieurbüro Hans Tovar und Partner aus Osnabrück
begleitet und es ist nach Auskunft von Herrn Stolte (VR-Immobilien GmbH) dabei,
das Konzept zur Gestaltung des Bebauungsplanes (Grundstücksgrößen - unter
Einbezug der planungs- und gestaltungsrechtlichen Festsetzungen inkl.
Gutachten) aufzuarbeiten, damit es dann Anfang 2022 vorgestellt werden kann, so
Bürgermeister Gappel.
Die Gemeinde Berge nimmt hier lediglich den
notwendigen Aufstellungsbeschluss vor, damit das Bauleitverfahren begonnen
werden kann, so Beigeordneter Brandt. Es wird lediglich der Planbereich
festgelegt. Die planungs- und gestaltungsrechtlichen Aspekte werden hierbei
noch nicht berücksichtigt, da hierfür ein gesonderter Auslegungsbeschluss
(inkl. Bebauungs- und Begründungsentwurf) notwendig ist, damit die weiteren
Verfahrensschritte (Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange) eingeleitet werden kann. Die Planungshoheit bleibt bei
der Gemeinde Berge. Der Vorteil bei einem Erschließungsträger sei, dass die
Baustraßen nach Erschließung des Baugebietes im Rahmen der vertraglichen
Vereinbarungen dann kostenlos ins Eigentum der Gemeinde Berge übergehen. Sofern
die Entwürfe vorliegen, sollten diese in den Gremien vorgestellt werden.