Sitzung: 24.11.2021 Ausschuss für Planen + Bauen / Umwelt + Wege
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: BER/046/2021
Der Auschuss für Planen + Bauen / Umwelt + Wege empfiehlt
einstimmig (7 Ja-Stimmen):
Der Vorsitzende Moormann übergibt zur
Sachverhaltserläuterung das Wort an Bürgermeister Gappel:
Das Gebiet in der Ortsmitte des Gemeindeteils Grafeld weist die
Besonderheit auf, dass dieser Bereich ursprünglich stark durch die ansässigen
Gastronomiebetriebe mit anliegender Wohnbebauung geprägt war. Zur Bewertung des
Gebietes ist auszuführen, dass sich hier aktuell eine Gastwirtschaft inkl.
Wohnhaus, ein (einzelnstehender) Saal einer bereits abgerissenen Gaststätte,
ein Einfamilienwohnhaus, das kath. Pfarr-/Jugendheim, ein mehrstöckiges
Wohnhaus und eine umwachsene Freifläche befindet. Im näheren Umkreis sind noch
das denkmalgeschützte Gebäude der Feuerwehr inkl. Lernstandort sowie ein
Wohngebäude und auf der gegenüberliegenden Seite die Kirche vorhanden.
Der ca. 6.742 qm große Planbereich liegt in Berge, Gemeindeteil Grafeld
unmittelbar nördlich der Kreisstraße 124 „Berger Straße“ und unmittelbar
südlich der „Kirchstraße“.
Für das Gebiet besteht kein Bebauungsplan, es ist somit als im
Zusammenhang bebauter Ortsteil nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu bewerten.
Demnach ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben
zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und
der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an
gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf
nicht beeinträchtigt werden. Durch eben diese Bewertung konnten aufgrund von
Bauanträgen auch schon Baugenehmigungen für den Bau von Einfamilienhäusern
erteilt werden. In diesem Bereich ist jedoch die besondere
Lage, die Unterschiedlichkeit der Bebauung und die weitere Entwicklung (z.B.
weitere Bebauung von Freiflächen etc.) zu berücksichtigen.
Die
Ortsmitte ist sehr stark Ortsbildprägend, aber durch die Veräußerung von
Grundstücken sind hier Veränderungen in der Entwicklung eingetreten. Insgesamt bedürfen diese
zukünftigen Entwicklungen für den Ortskern einer planungs- und
gestaltungsrechtlichen Sicherheit bzw. sollen mit der Erstellung des
Bebauungsplanes Grafeld Nr. 8 „Dorfmitte“ im planungs- und baurechtlichen
Aspekt zusammengefasst und strukturiert dargestellt werden. Hierbei werden dann sowohl bebaute als auch unbebaute
Grundstücksflächen mit aufgenommen, die damit städtebaulich geordnet werden, so
Bürgermeister Gappel.