Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Eine Grundstückseigentümerin im Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Asterfeld II“ in Berge teilt mit, dass es im Rahmen des Endausbaus der Straße „Im Asterfeld“ Probleme bezüglich der Erschließung ihres Baugrundstückes gibt. Durch die Höhenunterschiede (des Baugebietes zu ihrem Grundstück) ist die vorhandene Betonkante (bei der Erschließung eingefasste L-Steine) sehr hinderlich und könnte ein Minderwert für das Grundstück und die Erschließung darstellen. Bürgermeister Gappel teilt mit, dass diesbezüglich ein Ortstermin mit dem Planungsbüro sowie der beauftragten Straßenbaufirma stattfinden wird. Die Eigentümerin ist über den Termin in Kenntnis gesetzt worden, sodass hierfür dann eine Lösung gefunden werden soll.

 

Ein Einwohner fragt an, welche Aufgaben der Ausschuss für Planen + Bauen / Umwelt + Wege habe und möchte wissen, ob ein Wegekataster vorhanden ist, in dem die Zustände der Gemeindestraßen erfasst sind. Ferner möchte er wissen, ob der Gemeinde Berge bekannt sei, wie viele „Baustraßen“ noch vorhanden sind. Bürgermeister Gappel ergänzt, dass ein Wegekataster vorhanden ist, hier aber nicht die Straßenzustände erfasst sind. In der Gemeinde Berge gibt es noch einige Straßen, die noch nicht endausgebaut sind. Eine zeitliche Umsetzung kann nicht benannt werden, da diese mit den Anliegerinnen und Anliegern sowie den Versorgungsträgern vorher abgesprochen wird.

 

In diesem Zusammenhang möchten der Einwohner wissen, ob Kosten für den Endausbau benannt werden können. Dies sei nicht der Fall, so Bürgermeister Gappel und Beigeordneter Brandt, da die Kosten erst nach Vorlage der Planunterlagen (Kostenvoranschläge etc.) ermittelt und endgültig nach der Ausschreibung benannt werden können.