Samtgemeindebürgermeister Selter belehrt gemäß § 28 NGO die in den Jugend- und Kulturausschuss berufenen, hinzugewählten beratenden Mitglieder und die Ersatzmitglieder über die ihnen nach §§ 25 bis 27 NGO obliegenden Pflichten. Anschließend erfolgt die Verpflichtung gemäß § 42 NGO per Handschlag durch Samtgemeindebürgermeister Selter.

 

Das hinzugewählte Mitglied Stefan Schulte sowie die hinzugewählten stellvertretenden Mitglieder Erika Schwietert und Frank Nunn sind in der nächsten Sitzung des Jugend- und Kulturausschusses zu verpflichten.