Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das gekennzeichnete Plangebiet ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 77 „Haselünner Straße/Lengericher Weg“ aufzustellen.

 

  1. Die Kosten der Aufstellung des Bebauungsplanes sind vom Antragssteller zu tragen.

Herr Wagener erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass für die Bebauung der jetzigen Ackerfläche die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich ist. Der Bebauungsplan kann voraussichtlich im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden. Dies wird bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses geklärt.

 

In der sich anschließenden Diskussion herrscht Einigkeit, dass im Bebauungsplan Festsetzungen zum Schutz der vorhandenen Wohnbebauung erfolgen sollen. So soll der Abstand zur vorhandenen Bebauung und die Gebäudehöhe vorgegeben werden. Die Wohnbebauung soll ausgeschlossen werden. Zusätzlich soll festgesetzt werden, dass die Gebäudeseiten in Richtung der vorhandenen Wohnbebauung ohne Ein-und Ausfahrten anzulegen sind.

 

Auf Anfrage erklärt Herr Wagener, dass die Kosten vom Antragsteller übernommen werden sollten, da der Bebauungsplan nur für das Vorhaben des Antragstellers aufgestellt wird und keine weiteren Grundstückseigentümer betroffen sind.


Nach Diskussion empfiehlt der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss einstimmig (11 Ja-Stimmen):