1. Für das Grundstück Haselünner Str. 66 (Gemarkung Fürstenau, Flur 2, Flst. 99/79 und 99/78) ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zum Zwecke der Wohnnutzung aufzustellen.

 

2. Die Kosten der Aufstellung des Bebauungsplans sind vom Antragsteller zu tragen.


Herr Hinrichs stellt die Planungen auf dem Grundstück Haselünner Str. 66 in Fürstenau ausführlich vor. Geplant ist ein Abriss der vorhandenen Gebäude und die Errichtung von Doppelhäusern in 2 ½ geschossiger Bauweise mit Wohnungen zwischen 110 und 120 qm Wohnfläche je Haushälfte. Aufgrund von Hinweisen des Landkreises Osnabrück wurde die Lage der geplanten Stellplätze überarbeitet. Ein neuer Entwurf zur Anordnung von Gebäuden und Stellplätzen wird in der Sitzung erstmals vorgelegt und erläutert. Die Wohnungen sollen Eigentumswohnungen werden.

 

Herr Wagener weist auf die Möglichkeit hin, einen Bebauungsplan aufzustellen, um im Verfahren die Konflikte zur vorhandenen Bebauung und zur Bundesstraße aufzulösen und abzuarbeiten.


Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss einstimmig (11 Ja-Stimmen):