a)    Zum Hohen Esch, Bippen

 

Herr Wrigge erklärt, dass die Bankette im Kurvenbereich befestigt werden muss, da dieser eine Gefährdung v. a. für Radfahrer darstellt.

 

Der Bauhof soll diese Arbeiten ausführen.

 

 

Außerdem wurde bei der Bereisung festgestellt, dass der Bewuchs des Grundstücks „Zum Hohen Esch 4“ (ehem. Schreiber) zurückgeschnitten bzw. entfernt werden muss.

 

Die Verwaltung wird den Grundstückseigentümern entsprechend auffordern.

 

 

 

b)    Eichenweg und Hallweg, Bippen

 

Frau Thole erklärt, dass in der Fahrbahn dieser Straße einige Löcher sind, die eine Gefahr v. a. für Radfahrer darstellen.

 

Der Bauhof soll diese Löcher mit Kaltasphalt ausbessern.

 

 

 

c)    Weg und Graben am Reitplatz, Bippen

 

Frau Schillingmann erklärt, dass Die Wiesen am Reitplatz (am Sandweg Richtung Dalum) sehr nass sind.

 

Der Bauhof soll prüfen, ob das Holzen und Ausbaggern des Grabens Abhilfe schaffen kann.

 

 

 

d)    Dalumer Heuweg, Hartlage

 

Frau Eger erklärt, dass in Höhe des Hauses „Lulle 30“ der Kurvenbereich geschottert werden müsste.

 

Der Bauhof sollte den Kurvenbereich schottern.

 

 

 

e)    Nutzung von Randstreifen der Gemeinde

 

Herr Speer erklärt, dass es immer wieder vorkommt, dass es v. a. bei landwirtschaftlicher Nutzung zu Grenzüberschreitungen kommt und Gemeindeflächen mit bewirtschaftet werden.

 

Bei entsprechend festgestellten Grenzüberschreitungen wird die Gemeinde die fraglichen Eigentümer anschreiben.

 

 

 

f)     Verschmutzte Fahrbahnen

 

Herr Speer erklärt, dass Fahrbahnen sehr häufig durch landwirtschaftliche Fahrzeuge über das normale Maß hinaus verschmutzt werden und die Verursacher diese nicht beseitigen.

 

Frau Schillingmann erklärt, dass in einem solchen Fall eine Anzeige bei der Polizei gemacht werden sollte und man als Zeuge zur Verfügung stehen sollte.

 

 

 

g)    Hülsedamm, Ohrtermersch

 

Im Rahmen der Bereisung wurde festgestellt, dass am „Hülsedamm“ Holzungsmaßnahmen erforderlich sind.

 

Die Verwaltung wird dies entsprechend an die Samtgemeinde Fürstenau mitteilen.