Sitzung: 17.11.2021 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: BIP/074/2021
Entsprechend des vorliegenden Plans des Planungsbüros Dehling & Twisselmann wird der Geltungsbereich für die Außenbereichssatzung Vechtel festgelegt und die entsprechende Bauleitplanung wird vom Büro Dehling & Twisselmann unter Einbeziehung der territorialen Veränderung durchgeführt.
Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner
Sitzung am 11.07.2021 beschlossen, die Außenbereichssatzung, entsprechend der vorliegenden
Anlage, zu erstellen.
Im weiteren Planungsprozess wurde deutlich,
dass die Außenbereichssatzung beide Straßenseiten erfassen muss, um so auch die
Bebauung der anderen Straßenseite über den Geltungsbereich der
Außenbereichssatzung zu erfassen.
Vor diesem Hintergrund ist das Plangebiet
entsprechend der neuen Zeichnung festzulegen und auf dieser Basis auch die
Planung durchzuführen.
Bürgermeister Tolsdorf erklärt kurz den
Unterschied zwischen Bebauungsplan und Außenbereichssatzung.
Er erläutert weiter, dass die hier
vorgesehene Veränderung des Geltungsbereichs keine Auswirkungen auf das
vorhandene Gutachten der Landwirtschaftskammer hat.
Auf Anfrage von Herrn Brüwer erklärt
Bürgermeister Tolsdorf, dass der vorgesehene Geltungsbereich nicht zu groß ist
und der Planer dies im Vorfeld mit dem Landkreis Osnabrück abgestimmt hat.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (6 Ja-Stimmen):