Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 6

Entsprechend des vorliegenden Plans des Planungsbüros Dehling & Twisselmann wird der Geltungsbereich für die Außenbereichssatzung Vechtel festgelegt und die entsprechende Bauleitplanung wird vom Büro Dehling & Twisselmann unter Einbeziehung der territorialen Veränderung durchgeführt.


Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner Sitzung am 11.07.2021 beschlossen, die Außenbereichssatzung, entsprechend der vorliegenden Anlage, zu erstellen.

 

Im weiteren Planungsprozess wurde deutlich, dass die Außenbereichssatzung beide Straßenseiten erfassen muss, um so auch die Bebauung der anderen Straßenseite über den Geltungsbereich der Außenbereichssatzung zu erfassen.

Vor diesem Hintergrund ist das Plangebiet entsprechend der neuen Zeichnung festzulegen und auf dieser Basis auch die Planung durchzuführen.  

 

Bürgermeister Tolsdorf erklärt kurz den Unterschied zwischen Bebauungsplan und Außenbereichssatzung.

Er erläutert weiter, dass die hier vorgesehene Veränderung des Geltungsbereichs keine Auswirkungen auf das vorhandene Gutachten der Landwirtschaftskammer hat.

 

Auf Anfrage von Herrn Brüwer erklärt Bürgermeister Tolsdorf, dass der vorgesehene Geltungsbereich nicht zu groß ist und der Planer dies im Vorfeld mit dem Landkreis Osnabrück abgestimmt hat.


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (6 Ja-Stimmen):