Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

  1. Für die Dauer der Wahlperiode (01.11.2021 – 31.10.2026) obliegen der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister

 

a)         die repräsentative Vertretung der Stadt Fürstenau

b)         der Vorsitz im Rat und im Verwaltungsausschuss

c)         die Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung im Benehmen mit dem Stadtdirektor

d)         die Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren und ihre Pflichtenbelehrung.

 

  1. Samtgemeindebürgermeister Matthias Wübbel wird für die Zeit der Wahlperiode 2021-2026 als nebenamtlicher Stadtdirektor der Stadt Fürstenau in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

 


Nach der Wahl überreicht Bürgermeister Ehmke die Urkunde.


Der Stadtrat beschließt einstimmig (21 Ja-Stimmen):