Sitzung: 09.11.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: FB 1/047/2021
- Für die Dauer der Wahlperiode (01.11.2021 – 31.10.2026) obliegen
der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister
a) die repräsentative Vertretung der Stadt
Fürstenau
b) der Vorsitz im Rat und im
Verwaltungsausschuss
c) die Einberufung des
Rates und des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der
Tagesordnung im Benehmen mit dem Stadtdirektor
d) die Verpflichtung der
Ratsfrauen und Ratsherren und ihre Pflichtenbelehrung.
- Samtgemeindebürgermeister Matthias Wübbel wird für die Zeit der
Wahlperiode 2021-2026 als nebenamtlicher Stadtdirektor der Stadt Fürstenau
in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Nach der Wahl überreicht Bürgermeister Ehmke die Urkunde.
Der Stadtrat beschließt
einstimmig (21 Ja-Stimmen):