Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 14

Der Rat beschließt einstimmig (14 Ja-Stimmen):

 

Die Anzahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss wird § 74 Absatz 2 NKomVG auf 4 Beigeordnete festgelegt.

 

Der Verwaltungsausschuss wird in der Weise gebildet, dass die vom Rat festgelegten Sitze (Bürgermeister und 4 Beigeordnete) auf die Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt werden, die sich durch die Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 und so weiter ergeben. Bei 4 Beigeordneten und Bürgermeister/in führt diese Regelung zu folgendem Ergebnis:

 

CDU Fraktion BERGE                                    =          2 Beigeordnete

SPD-Bündnis 90/Die Grünen Gruppe            =          2 Beigeordnete

 

 


Die Anzahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss ist gemäß § 74 Absatz 2 NKomVG festgelegt. Für die Gemeinde Berge, deren Vertretung aus 15 Ratsmitgliedern besteht, ist der Verwaltungsausschuss mit 4 Beigeordneten zu besetzen + Bürgermeister (insgesamt 5 Sitze).

 

Der Verwaltungsausschuss wird in der Weise gebildet, dass die vom Rat festgelegten Sitze (Bürgermeister und 4 Beigeordnete) auf die Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt werden, die sich durch die Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 und so weiter ergeben. Über die Zuteilung übrigbleibender Sitze entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das Los.

 

Bei 4 Beigeordneten und Bürgermeister führt diese Regelung zu folgendem Ergebnis:

 

CDU Fraktion BERGE                                    =          2 Beigeordnete

SPD-Bündnis 90/Die Grünen Gruppe            =          2 Beigeordnete