Bürgermeister
Brandt verweist in diesem Zusammenhang auf die benannten Vorschriften,
verzichtet allerdings auf das Verlesen der gesetzlichen Vorschriften mit dem
Hinweis, dass diese bereits mit den Sitzungsunterlagen übermittelt worden und
eine entsprechende Verpflichtungserklärung an den Sitzplätzen ausgelegt worden
ist. Es wird darum gebeten, die Verpflichtungserklärung zu unterschreiben und
nach der Sitzung zur Dokumentation bei Herrn Mehmann abzugeben.