Bürgermeister
Brandt gratuliert allen anwesenden Ratsmitgliedern recht herzlich zur Wahl und
nimmt anschließend gemäß § 103 Satz 1 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) förmlich die Verpflichtung der anwesenden
Ratsmitglieder vor, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch
zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.