Beschluss: einstimmig

Bürgermeister Brandt gratuliert allen anwesenden Ratsmitgliedern recht herzlich zur Wahl und nimmt anschließend gemäß § 103 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) förmlich die Verpflichtung der anwesenden Ratsmitglieder vor, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.