Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Die Gemeinde Bippen entsendet für die Gesellschafterversammlung der Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft (oleg) mbH als Vertreter Herrn Bürgermeister Tolsdorf.


Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft (oleg) mbH

 

Die Gemeinde Bippen ist Gesellschafter der Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft (oleg) mbH. Nach § 138 NKomVG hat die Gemeinde eine/n Vertreter/in in der Gesellschafterversammlung zu benennen.

 

Als Vertreter in der Gesellschafterversammlung wird der Bürgermeister vorgeschlagen, da dieser sich gem. § 138 Abs. 2 Satz 3 durch eine/n Beschäftigte/n der Kommune (Gemeinde) vertreten lassen kann.

 

Sollte als Vertreter oder Vertreterin der Gemeinde ein Ratsherr oder eine Ratsfrau benannt werden, so ist dieses ein höchstpersönliches Recht. Eine pauschale Vertretung durch eine/n Verwaltungsmitarbeiter/in ist dann nicht möglich. Es ist vielmehr ein/e Stellvertreter/in für diese/n Vertreter/in vom Rat zu benennen.


Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):