Sitzung: 03.11.2021 Gemeinderat Bippen
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: BIP/066/2021
a) Anzahl
und Bezeichnung der Ausschüsse
Gemäß § 71 Abs. 1 NKomVG kann
der Rat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse aus seiner Mitte Ausschüsse bilden.
Welche Ausschüsse gebildet werden, wie ihre Aufgabenbereiche abgegrenzt sind,
ist in das Ermessen des Rates gestellt.
In der abgelaufenen Wahlperiode
sind folgende 3 Ausschüsse gebildet worden:
1.
Planungs-,
Bau- und Umweltausschuss (bisher 7 Mitglieder)
2.
Straßen-
und Wegeausschuss (bisher 7 Mitglieder)
3.
Jugend-,
Sport- und Tourismusausschuss (bisher 7 Mitglieder)
Der Rat beschließt einstimmig
(12 Ja-Stimmen):
Für die Wahlperiode 2021-2026
sind gem. § 71 Abs. 1 NKomVG folgende Ratsausschüsse zu bilden:
1.
Planungs-,
Bau- und Umweltausschuss
2.
Straßen-
und Wegeausschuss
3.
Jugend-,
Sport- und Tourismusausschuss
b) Anzahl
der Mitglieder in den einzelnen Ausschüssen
Es liegt im Ermessen des Rates,
zu entscheiden, welche Mitgliederzahl die nach § 71 NKomVG gebildeten
Ausschüsse haben. Die Geschäftsordnung enthält hierüber keine Festlegungen.
Der Rat beschließt einstimmig
(12 Ja-Stimmen):
Die Anzahl der Mitglieder der
gem. § 71 NKomVG gebildeten Ausschüsse beträgt:
1.
Planungs-,
Bau- und Umweltausschuss = 7 Mitglieder
2.
Straßen-
und Wegeausschuss = 7 Mitglieder
3.
Jugend-,
Sport- und Tourismusausschuss = 7 Mitglieder
c) Benennung
der Mitglieder und Vertreter der einzelnen Ausschüsse
Gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG werden
die vom Rat festgelegten Sitze auf die Fraktionen und Gruppen nach der
Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt, die sich durch die Teilung der
Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 und so weiter
ergeben.
Über die Zuteilung übrigbleibender
Sitze entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das Los.
Die Berechnung ergibt sich wie
folgt:
CDU-Fraktion = 5 Ratsmitglieder
SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe = 7 Ratsmitglieder
Teiler |
CDU |
SPD - Bündnis 90/ Die Grünen |
1 |
5 (2) |
7 (1) |
2 |
2,5 (4) |
3,5 (3) |
3 |
1,6667 (7) |
2,3333 (5) |
4 |
1,25 (9) |
1,75 (6) |
5 |
1 (11) |
1,4 (8) |
6 |
0,8333 |
1,1667 (10) |
7 |
0,7143 |
1 (11) |
Gemäß § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG
können Abgeordnete, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, verlangen, in
einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden, wenn sie nicht
bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind.
Der Rat stellt folgende
Besetzung der Ausschüsse fest:
I. Planungs-,
Bau- und Umweltausschuss
CDU-Fraktion
1.
Kai
Dallmann
2.
Monika
Wolke
3.
Heinz-Gerd
Wrigge
SPD-Bündnis 90/Die
Grünen-Gruppe
1.
Anita
Thole
Vertreterin: Claudia Schillingmann
2.
Stefan
Hagen
Vertreterin:
Hedwig Eger
3.
Erik
Bertels
4.
Joachim
Speer
Gemäß § 71
Abs. 4 Satz 3 NKomVG meldet sich Ratsherr Queckemeyer zu Wort und stellt
Anspruch auf die beratende Mitgliedschaft in dem Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss.
Somit ist
Marcel Queckemeyer beratendes Mitglied im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss.
II. Straßen-
und Wegeausschuss
CDU-Fraktion
1.
Heinz-Gerd
Wrigge
2.
Kai
Dallmann
3.
Jörg
Brüwer
SPD-Bündnis 90/Die
Grünen-Gruppe
1.
Hedwig
Eger
Vertreter: Stefan Hagen
2.
Claudia
Schillingmann
Vertreter:
Erik Bertels
3.
Anita
Thole
4.
Joachim
Speer
III. Jugend-,
Sport- und Tourismusausschuss
CDU-Fraktion
1.
Monika
Wolke
2.
Bernd
Ortland
3.
Jörg
Brüwer
SPD-Bündnis 90/Die
Grünen-Gruppe
1.
Hedwig
Eger
Vertreter: Joachim Speer
2.
Erik
Bertels
Vertreterin:
Anita Thole
3.
Claudia
Schillingmann
4.
Stefan
Hagen
Alle
Ratsmitglieder sind berechtigt, sich in den Fachausschüssen gegenseitig zu
vertreten.