Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

a)    Anzahl und Bezeichnung der Ausschüsse

 

Gemäß § 71 Abs. 1 NKomVG kann der Rat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse aus seiner Mitte Ausschüsse bilden. Welche Ausschüsse gebildet werden, wie ihre Aufgabenbereiche abgegrenzt sind, ist in das Ermessen des Rates gestellt.

 

In der abgelaufenen Wahlperiode sind folgende 3 Ausschüsse gebildet worden:

 

1.    Planungs-, Bau- und Umweltausschuss (bisher 7 Mitglieder)

2.    Straßen- und Wegeausschuss (bisher 7 Mitglieder)

3.    Jugend-, Sport- und Tourismusausschuss (bisher 7 Mitglieder)

 

 

Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):

 

Für die Wahlperiode 2021-2026 sind gem. § 71 Abs. 1 NKomVG folgende Ratsausschüsse zu bilden:

 

1.    Planungs-, Bau- und Umweltausschuss

2.    Straßen- und Wegeausschuss

3.    Jugend-, Sport- und Tourismusausschuss

 

 

 

 

b)    Anzahl der Mitglieder in den einzelnen Ausschüssen

 

Es liegt im Ermessen des Rates, zu entscheiden, welche Mitgliederzahl die nach § 71 NKomVG gebildeten Ausschüsse haben. Die Geschäftsordnung enthält hierüber keine Festlegungen.

 

 

 

Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):

 

Die Anzahl der Mitglieder der gem. § 71 NKomVG gebildeten Ausschüsse beträgt:

 

1.      Planungs-, Bau- und Umweltausschuss         =  7 Mitglieder

2.      Straßen- und Wegeausschuss                         =  7 Mitglieder

3.      Jugend-, Sport- und Tourismusausschuss      =  7 Mitglieder

 

 

 

c)    Benennung der Mitglieder und Vertreter der einzelnen Ausschüsse

 

Gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG werden die vom Rat festgelegten Sitze auf die Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt, die sich durch die Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 und so weiter ergeben.

Über die Zuteilung übrigbleibender Sitze entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das Los.

 

Die Berechnung ergibt sich wie folgt:

 

CDU-Fraktion                                                                 = 5 Ratsmitglieder

SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe                           = 7 Ratsmitglieder

 

Teiler

CDU

SPD - Bündnis 90/ Die Grünen

1

5 (2)

7 (1)

2

2,5 (4)

3,5 (3)

3

1,6667 (7)

2,3333 (5)

4

1,25 (9)

1,75 (6)

5

1 (11)

1,4 (8)

6

0,8333

1,1667 (10)

7

0,7143

1 (11)

 

 

Gemäß § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG können Abgeordnete, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden, wenn sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind.

 

 

 

Der Rat stellt folgende Besetzung der Ausschüsse fest:

 

I.    Planungs-, Bau- und Umweltausschuss

 

CDU-Fraktion

1.    Kai Dallmann

2.    Monika Wolke

3.    Heinz-Gerd Wrigge

 

 

SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe

1.    Anita Thole

Vertreterin: Claudia Schillingmann

2.    Stefan Hagen

Vertreterin: Hedwig Eger

3.    Erik Bertels

4.    Joachim Speer

 

Gemäß § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG meldet sich Ratsherr Queckemeyer zu Wort und stellt Anspruch auf die beratende Mitgliedschaft in dem Planungs-, Bau- und Umweltausschuss.

Somit ist Marcel Queckemeyer beratendes Mitglied im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss.

 

II.    Straßen- und Wegeausschuss

 

CDU-Fraktion

1.    Heinz-Gerd Wrigge

2.    Kai Dallmann

3.    Jörg Brüwer

 

 

SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe

1.    Hedwig Eger

Vertreter: Stefan Hagen

2.    Claudia Schillingmann

Vertreter: Erik Bertels

3.    Anita Thole

4.    Joachim Speer

 

 

 

III.   Jugend-, Sport- und Tourismusausschuss

 

CDU-Fraktion

1.    Monika Wolke

2.    Bernd Ortland

3.    Jörg Brüwer

 

 

SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe

1.    Hedwig Eger

Vertreter: Joachim Speer

2.    Erik Bertels

Vertreterin: Anita Thole

3.    Claudia Schillingmann

4.    Stefan Hagen

 

Alle Ratsmitglieder sind berechtigt, sich in den Fachausschüssen gegenseitig zu vertreten.