Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

A)        I. stellvertretende/r Bürgermeister/in

 

Von der CDU-Fraktion wird Ratsherr Bernd Ortland vorgeschlagen.

 

Da nur ein Wahlvorschlag vorliegt und niemand widerspricht, wird durch Handzeichen gewählt.

 

Das Ergebnis der Wahl lautet: 12 Ja-Stimmen

 

Ratsherr Ortland ist somit zum I. stellvertretenden Bürgermeister gewählt.

Er erklärt, dass er die Wahl annimmt.

 

 

 

B)        II. stellvertretende/r Bürgermeister/in

 

Von der SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe wird Ratsfrau Claudia Schillingmann vorgeschlagen.

 

Da nur ein Wahlvorschlag vorliegt und niemand widerspricht, wird durch Handzeichen gewählt.

 

Das Ergebnis der Wahl lautet: 12 Ja-Stimmen

 

Ratsfrau Schillingmann ist somit zum II. stellvertretenden Bürgermeister gewählt.

Sie erklärt, dass sie die Wahl annimmt.


Gemäß § 81 Abs. 2 NKomVG wählt der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Vertreterinnen oder Vertreter der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters, die oder der sie / ihn bei der repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzung des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren und ihrer Pflichtenbelehrung vertreten.

Der Rat bestimmt die Reihenfolge der Vertretung, wenn sie bestehen soll.

Die Stellvertreter/innen der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters führen die Bezeichnung stellvertretende Bürgermeisterin oder stellvertretender Bürgermeister, wobei es unbenommen ist, eine entsprechende Reihenfolge festzulegen.

Die Wahl der Stellvertreter/innen der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters richtet sich ebenfalls nach den Vorschriften des § 67 NKomVG, wobei getrennte Wahlgänge stattfinden.