Sitzung: 03.11.2021 Gemeinderat Bippen
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: BIP/061/2021
Die bisherige Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Gemeinde Bippen bleibt unverändert bestehen.
Gemäß § 69 NKomVG gibt sich der Rat eine
Geschäftsordnung. Sie soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung
der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthalten.
Die Geschäftsordnung, die sich der Rat geben
muss, gilt jeweils für die Wahlperiode.
Der Rat beschließt einstimmig
(12 Ja-Stimmen):