Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Die bisherige Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Gemeinde Bippen bleibt unverändert bestehen.


Gemäß § 69 NKomVG gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung. Sie soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthalten.

 

Die Geschäftsordnung, die sich der Rat geben muss, gilt jeweils für die Wahlperiode.


Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):